
Das Tuttlinger Amtsgericht hat entschieden, dass die AfD einem Bürger keine Wahlwerbung in den Briefkasten legen darf. Der Bürger hatte gegen den Kreisverband Rottweil/Tuttlingen der AfD auf Unterlassung geklagt. Der Fall wurde unter der Leitung von Zivilrichterin Natascha Kühnle verhandelt.
In diesem spezifischen Fall einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Der Vorfall ereignete sich Ende Mai/Anfang Juni des vergangenen Jahres, als der Bürger einen Flyer der AfD in seinem Briefkasten fand. Der Kläger hatte ein Schild an seinem Briefkasten angebracht, das Werbung und kostenlose Zeitungen ausschloss. Der Flyer war vom AfD-Kreisverband erstellt worden, namentlich von Kreissprecher Emil Sänze.
Gerichtsurteil und Einigung
Der Kläger fühlte sich durch den Flyer genervt und wollte nicht als „Altpapier-Entsorger“ fungieren. Der Rechtsanwalt der AfD, Joachim Bloch, bezeichnete den Kläger als „Gewerkschaftsaktivisten des DGB“ und stellte in Frage, warum der Kläger nicht direkt Kontakt mit dem Kreisverband aufgenommen hatte. Der Kläger argumentierte, dass der Flyer keine Kontaktinformationen enthielt und er eine schriftliche Regelung bevorzugte.
Bloch behauptete, dass die AfD zu diesem Zeitpunkt kein Wahlmaterial verschickt oder verteilt habe. Richterin Kühnle hörte beide Seiten an und stellte Fragen. Der Vergleich sieht vor, dass die AfD es künftig unterlässt, dem Kläger Wahlwerbung zukommen zu lassen. Der Vergleich enthält die juristische Floskel „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Es wurde festgestellt, dass nicht bewiesen ist, wer den umstrittenen Flyer in den Briefkasten gesteckt hat. Der Prozess dauerte knapp eine Stunde.
Die AfD verzichtet in Bochum auf klassische Wahlplakate und setzt stattdessen auf innovative Methoden wie Werbefahrzeuge. Der Kandidat Wolf-Dieter Liese möchte das Stadtbild nicht durch Plakate belasten und nutzt einen Klein-LKW mit Wahlplakat, der durch die Stadt fährt. Ziel ist es, Wähler zur Wahlurne zu bringen und eine höhere Wahlbeteiligung zu fördern. Im Stadtbild sind unterschiedliche Präsentationsmethoden für den Wahlkampf erkennbar, die von verschiedenen Parteien genutzt werden, wie [lokalkompass.de](https://www.lokalkompass.de/bochum/c-politik/optische-wahlwerbung-in-bochum-ein-vergleich-zwischen-spd-cdu-gruene-linkspartei-afd_a581487) berichtete.