
Am Sonntag, den 09.03.2025, fiel der Polizei Bingen um 18:35 Uhr ein E-Scooter-Fahrer auf dem Carl-Puricelli-Platz auf. Der Fahrer flüchtete trotz Aufforderung zum Anhalten und konnte später in der Hinteren Grube kontrolliert werden. Bei der Kontrolle gestand der 30-jährige Fahrer, dass sein E-Scooter nicht versichert ist. Darüber hinaus wurden drogenbedingte Auffälligkeiten festgestellt, wobei ein Schnelltest den Konsum von Amphetamin bestätigte. Eine Blutprobe wurde zur weiteren Beweisführung entnommen.
Der Fahrer sieht sich nun mehreren Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber. Laut den Statistiken des Kreises Mainz-Bingen wurden im Jahr 2022 insgesamt 539 Rauschgiftdelikte erfasst, mit einer bemerkenswerten Aufklärungsquote von 93%. Interessanterweise waren 22% der Tatverdächtigen nicht-deutscher Herkunft. Die Altersverteilung der Tatverdächtigen zeigt, dass die meisten zwischen 30 und 40 Jahren alt sind, gefolgt von den Altersgruppen unter 21 und 26-30 Jahren.
Statistische Hintergründe zu Drogenkonsum und Verkehr
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Führen von E-Scootern nach Drogenkonsum sind sehr streng. Ein Bericht auf anwalt.de erläutert, dass der Konsum von Alkohol und Drogen zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München aus dem Jahr 2021 stellte klar, dass das Führen eines Elektrorollers nach Konsum von Amphetamin, Cannabis und Alkohol rechtmäßig untersagt werden kann.
Das Risiko eines Unfalls erhöht sich signifikant, wenn von Drogen oder Alkohol betroffene Personen Fahrzeuge führen, auch wenn sie keine Ausfallerscheinungen zeigen. Darüber hinaus gelten für Elektrokleinstfahrzeuge Mindestalterregelungen und Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung, die eine uneingeschränkte Anwendung der Bestimmungen zum Konsum von berauschenden Mitteln erfordern. Rechtsanwalt Christian Steffgen, ein Experte für Fahrerlaubnisrecht, weist darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer aufgrund von Mischkonsum für ungeeignet gehalten werden können.