
Die Gemeinden im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und Ostwürttemberg stehen vor wichtigen Entwicklungen im Bereich erneuerbare Energien. Die Verbandsversammlung beschloss im Februar ein zweites Beteiligungsverfahren für den Fortschreibungsentwurf des „Regionalen Infrastruktur – Teilregionalplan Energie“. Diese Maßnahmen sind Teil der Planung, die darauf abzielt, ein Mindestmaß an Flächen für die Nutzung von Wind- und Solarenergie festzulegen.
Am 1. April wurde die Gemeinde Hohentengen zu der Fortschreibung angehört. Ziel der Fortschreibung ist es, dass mindestens 1,8 % der Regionsfläche für Windenergienutzung sowie 0,2 % für Photovoltaik auf Freiflächen zur Verfügung stehen. Bürgermeister Florian Pfitscher berichtete, dass im Gebiet der Gemeinde Hohentengen sowie in unmittelbarer Nähe keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen geplant sind. In der ersten Anhörung gab die Gemeinde Hohentengen jedoch eine positive Stellungnahme ab, da kein Konfliktpotenzial für kommunale Planungen oder die Einwohnerschaft gesehen wurde. Es soll ein „Vorbehaltsgebiet Photovoltaik“ mit 18 Hektar (Eichen-Nordwest) am Eisenberg auf der Gemarkung Günzkofen eingerichtet werden.
Fortschritte bei erneuerbaren Energien in Ostwürttemberg
Die Region Ostwürttemberg plant ebenfalls einen Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2025, wie auf der Webseite des Regionalverbands Ostwürttemberg berichtet wurde. Eine Vereinbarung mit der Landesregierung sieht ebenfalls vor, 1,8 % der Fläche für Windenergieanlagen und 0,2 % für Photovoltaikanlagen im Freiraum zu reservieren. Ende 2022 wurde bereits der Beschluss zur Aufstellung von Teilregionalplänen für Wind- und Solarenergie gefasst. Der Anhörungsentwurf soll bis Ende 2023 beschlossen werden, mit dem Ziel, bis September 2025 eine rechtswirksame Satzung zu verabschieden.
Übergeordnetes Ziel ist die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, wie das Windflächenbedarfsgesetz und das Klimaschutzgesetz. In der Region Ostwürttemberg sind bereits 3.223 Hektar, was 1,5 % der Regionsfläche entspricht, für Windenergie ausgewiesen, wobei noch ca. 0,3 % (mindestens 650 Hektar) als Vorranggebiete festgelegt werden müssen. Das Dachflächen-Potenzial für Photovoltaik in der Region wird auf etwa 88 % geschätzt, und es soll eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen an neugebauten oder sanierten Gebäuden im neuen Klimaschutzgesetz verankert werden.