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Ravensburg erwägt Pfandsystem: Gastronomie kämpft gegen Müllflut!

Die Diskussion um die Umsetzung eines Pfandsystems in Ravensburg sorgt für Aufregung unter den Gastronomiebetrieben der Stadt. Nach einem erfolgreichen Gerichtsentscheid im Fall Tübingen, wo eine Verpackungssteuer auf To-Go-Verpackungen eingeführt wurde, überlegen mehrere Städte, einschließlich Ravensburg, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Stadt plante zunächst, den Gastronomiebetrieben die Möglichkeit zu bieten, die Verpackungssteuer zu umgehen, indem sie innerhalb von sechs Monaten ein Konzept für ein verpflichtendes Pfandsystem vorlegen.

Stadtsprecher Timo Hartmann betont, dass das Hauptaugenmerk auf der Müllvermeidung liegt und nicht auf der Generierung von Einnahmen durch die Verpackungssteuer. In den letzten Jahren ist der Müll im öffentlichen Raum von Ravensburg kontinuierlich gestiegen. Während einige Betriebe wie das Gasthaus „Mohren“ bereits ein Pfandsystem verwenden, wird dieses nur sporadisch angenommen. Die Betreiberin Annette Maier äußert Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit eines verpflichtenden Pfandsystems.

Widerspruch und Skepsis unter Gastronomiebetreibern

Einigen Gastronomiebetrieben fällt es schwer, sich mit dem geplanten Pfandsystem zu identifizieren. Steve Slomka von „Steve’s Salatbar Ravensburg“ sieht Herausforderungen bei der Einführung eines einheitlichen Pfandsystems für alle Betriebe. Marc Hamma, Geschäftsführer von Bäckereicafés, äußerte seine Unzufriedenheit über die möglichen zusätzlichen Kosten, die durch die neue Regelung entstehen könnten. Denis Silot vom Restaurant „Il Podio“ zeigt sich skeptisch gegenüber der Funktionalität eines Pfandsystems, während Mehmet Oyman vom Restaurant „Kapadokya“ das Potenzial eines solchen Systems sieht, jedoch anfängliche Akzeptanzprobleme erwartet. Außerdem äußert Max Haller, Vorsitzender des Dehoga Baden-Württemberg, seine Bedenken gegen die Verpackungssteuer und stellt die Notwendigkeit eines Mehrweg-Systems für die Mehrheit der Gastronomiebetriebe in Frage.

Die Entscheidung der Stadt Ravensburg folgt dem Beispiel von Tübingen, das seit Anfang 2022 eine Verpackungssteuer erhebt, um die Verwendung von Einwegverpackungen zu reduzieren. Diese Steuer sieht Beträge von bis zu 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit vor und hat in der Vergangenheit bereits rechtlichen Herausforderungen gegenübergestanden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch am 24. Mai 2023, dass die Verpackungssteuer zulässig ist und im Einklang mit EU- und Bundesrecht steht. Dabei wurde festgestellt, dass die Steuer erfolgreich zur Abfallvermeidung beitragen soll, was die Diskussion über ähnliche Regelungen in anderen Städten wie Ravensburg weiter anheizt.

Für weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage der kommunalen Verpackungssteuer können Sie den Artikel auf fn.legal lesen.