
Der Landkreis Neu-Ulm wird ab 2026 die Müllabfuhr in insgesamt elf Städten und Gemeinden übernehmen. Zu den betroffenen Orten gehören Illertissen, Weißenhorn, Altenstadt, Buch, Holzheim, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg und Unterroth. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinden können im März 2025 mit Informationen vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises rechnen. Wie [swp.de](https://www.swp.de/lokales/neu-ulm/abfall-im-kreis-neu-ulm-wertstoffhoefe-gebuehren-tonnen-das-aendert-sich-bei-der-muellabfuhr-77802078.html) berichtete, sollen diese Änderungen dazu führen, dass Personen, die weniger Abfall produzieren, künftig auch Geld sparen können.
Der Landkreis bietet zudem umfassende Informationen zu verschiedenen Aspekten der Abfallwirtschaft. Dabei wird zwischen staatlichem Abfallrecht und der kommunalen Abfallwirtschaft unterschieden. Für Informationen zu Öffnungszeiten von Wertstoffhöfen, Sondermüllsammlungen, Mülltonnen und Abfallgebühren können sich Interessierte direkt an den Abfallwirtschaftsbetrieb wenden, wie [landkreis-nu.de](https://www.landkreis-nu.de/de/Service-Verwaltung/Unsere-Fachbereiche/Abfall/Abfall) feststellt.
Aufgaben und Regelungen im Abfallrecht
- Überwachung der Entsorgung von gewerblichen Abfällen.
- Anordnung und Überwachung der Beseitigung von Abfällen.
- Ahndung von Verstößen, insbesondere bei unerlaubten Abfallablagerungen.
- Einbau von Recyclingbaustoffen.
- Anzeige bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen.
- Zuteilung von Erzeuger- und Beförderernummern.
- Regelung der Verbringung von landwirtschaftlichem Klärschlamm und Bioabfall.
- Organisation gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen.
Durch diese Maßnahmen soll eine effiziente und umweltgerechte Abfallwirtschaft sichergestellt werden.