
In der Stadt Ulm mehren sich die Beschwerden von Hausbesitzern über die neuen Grundsteuerbescheide, die zu Beginn des Jahres verschickt wurden. Über 1.000 schriftliche Anträge und mehr als 1.200 telefonische Anfragen sind seit dem 20. Januar im Rathaus eingegangen, wie Finanzbürgermeister Martin Bendel berichtet. Der Grund dafür liegt in der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Reform der Grundsteuer, die die Berechnungsgrundlage verändert. Künftig orientiert sich die Grundsteuer am Bodenrichtwert und nicht mehr am Wert des Hauses.
Die Stadt Ulm hat rund 50.000 Grundsteuerbescheide verschickt, und viele Eigentümer erkennen die neuen Richtwerte nicht an. Insbesondere betroffen sind Eigentümer von größeren Grundstücken, die zuvor weniger Steuern zahlten, sowie Besitzer älterer Häuser. Der Bodenrichtwert wird zonenweise von einem städtischen Gutachterausschuss festgelegt, wobei Unterschiede in der Lage der Grundstücke möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden. Bendel betont, dass die Stadt durch die Reform nicht mehr Grundsteuer einnimmt als zuvor, was eine Aufkommensneutralität zur Folge hat. Für 2024 wird ein Grundsteueraufkommen von etwa 27,6 Millionen Euro erwartet.
Bearbeitung der Beschwerden
Die Bearbeitung der zahlreichen Beschwerden könnte mehrere Monate in Anspruch nehmen und möglicherweise bis zum Sommer 2025 dauern. In 80 Prozent der Fälle ist die Stadt Ulm jedoch nicht zuständig; die meisten Widersprüche müssen direkt beim Finanzamt eingelegt werden. Der Finanzbürgermeister weist darauf hin, dass die Stadt lediglich für formale oder rechnerische Fehler sowie für Adress- und Eigentümeränderungen verantwortlich ist. Widersprüche gegen den Bodenrichtwert erfordern in der Regel ein Einzelgutachten, wenn eine Abweichung von 30 Prozent vorliegt.
Die Reform hat auch unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Eigentümergruppen. Während die neuen Steuerregelungen viele Hausbesitzer belasten, profitieren Eigentümer neuerer Häuser auf kleineren Grundstücken und zahlreiche Gewerbetreibende in Gebieten mit niedrigeren Bodenrichtwerten von der Neuregelung, wie [tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-aufreger-fuer-hausbesitzer-in-ulm-mehr-als-2-200-beschwerden-100.html) berichtet. Bei allen Unsicherheiten und Umstellungen müssen betroffene Bürger die richtigen Schritte im Widerspruchsverfahren einhalten, um erfolgreich zu sein.
Weitere Informationen finden Sie auch bei [schwaebische.de](https://www.schwaebische.de/regional/ulm-alb-donau/ulm/grundsteuer-frust-diesen-fehler-sollten-sie-bei-einer-beschwerde-vermeiden-3462557).