
Eine Mutter aus Villingen-Schwenningen musste mit ihrem zweijährigen Sohn am 18. November 2024 ins Schwarzwald-Baar-Klinikum, da dieser einen Pseudokrupp-Anfall erlitt. Für eine schnellstmögliche Behandlung parkte Corinna Lerich-Pumplun kurz vor der Notaufnahme. In der Eile überzog sie jedoch die zulässige Höchstparkdauer von 15 Minuten um 41 Minuten. Dies führte zu einem Strafzettel über 30 Euro, obwohl zu diesem Zeitpunkt genügend Parkplätze verfügbar waren, wie sie berichtet.
Lerich-Pumplun legte Widerspruch gegen den Strafzettel ein und argumentierte, dass sie während der Behandlung ihres kranken Kindes auf dem Parkplatz verweilen musste. Der Parkraumbetreiber, die Parkraum Management RPM GmbH, ließ verlauten, dass in bestimmten Fällen eine Kulanzprüfung möglich sei. Trotz ihrer Anfrage erhielt sie jedoch keine Antwort und stattdessen ein Mahnschreiben eines Anwaltsbüros über die Summe von 106,44 Euro. Der Betreiber verwies sie an die Rechtsanwälte, da er keinen Einblick in laufende Mahnverfahren hatte.
Ähnliche Erfahrungen und rechtliche Aspekte
Ein weiterer Betroffener, Sebastian Aicher aus Königsheim, machte ähnliche Erfahrungen, als er mit seinem Sohn wegen starker Bauchschmerzen ins Klinikum kam. Auch Aicher erhielt einen Strafzettel über 30 Euro, nachdem er die Parkdauer überschritt. Gemeinsam kontaktieren sich Lerich-Pumplun und Aicher, um sich gegen die Strafzettel zur Wehr zu setzen. Sie konnten eventuell Mahngebühren von jeweils 76,44 Euro erlassen, mussten jedoch das Knöllchen über 30 Euro begleichen.
Beide Familien wurden aufgefordert, Nachweise über den Notfall beim Rechtsanwalt einzureichen, gaben letztlich jedoch auf, um einen größeren Rechtsstreit zu vermeiden. Aus diesen negativen Erfahrungen möchten sie das Schwarzwald-Baar-Klinikum in Zukunft meiden.
In diesem Kontext ist auch eine BGH-Entscheidung zu Parkverstößen auf Besucher- und Kundenparkplätzen relevant. Demnach hat der Halter eines Fahrzeugs eine sekundäre Darlegungslast, um nachzuweisen, dass er nicht gleichzeitig der Fahrer war. Diese Regelung ist besonders bei Parkverstößen auf speziellen Parkplätzen von Bedeutung, wie Rechtsanwaltskanzlei Wolfratshausen zusammenfasst.