
In Villingen-Schwenningen sind Unruhen in einem Gebäude der Wohnungsbaugesellschaft (Wbg) aufgrund des Marihuanakonsums eines Mieters entstanden. Mieter Michael Nows berichtete von einer erheblichen Geruchsbelästigung, die durch Türspalte und das Treppenhaus in die Wohnungen der Nachbarn zieht. Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen, hat Nows eine Unterschriftenliste gestartet, an der sich zahlreiche Hausbewohner beteiligt haben.
Das Wohngebäude beherbergt auch Kinder, die durch das neue Cannabisgesetz besonders geschützt sind. Es ist untersagt, in der Nähe von Kindern Cannabis zu konsumieren. Nows kontaktierte die Wbg bezüglich des Problems, erhielt jedoch keine konkreten Informationen zu dem Fall. Geschäftsführer Rainer Müldner erklärte, dass er aus Datenschutzgründen keine Details zu Einzelfällen mitteilen könne. Die Wbg unternimmt jedoch bereits Schritte, um den Hausfrieden durch Gespräche und Maßnahmen wiederherzustellen.
Gesetzliche Lage zum Cannabiskonsum
Am 1. April 2024 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das den Konsum von Cannabis legalisiert. Es gibt jedoch Einschränkungen, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindereinrichtungen. Der Besitz von Cannabis ist unter bestimmten Mengen nicht mehr automatisch ein Kündigungsgrund, jedoch können bedeutende Störungen des Hausfriedens nach wie vor Konsequenzen für Mieter haben. Ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg stellte klar, dass ein Kündigungsgrund auch dann vorliegen kann, wenn der Konsum den eigenen Wohnbereich überschreitet.
Die Handhabung solcher Fälle hat sich für Vermieter seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes verändert. Die Wbg hat bislang keine weiteren ähnlichen Vorfälle gemeldet. Rechtsanwalt Axel Rieger riet Nows, rechtliche Schritte zu erwägen und die Möglichkeit einer Unterlassungsklage in Betracht zu ziehen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum wurden durch die Legalisierung ebenfalls aktualisiert. Mieter gelten nicht als rechtlich im Unrecht, wenn sie Cannabis in ihrer Wohnung konsumieren. Das Gespräch mit Nachbarn kann eine erste Maßnahme zur Lösung von Konflikten sein. Generell dürfen Vermieter kein Verbot für den Konsum von Cannabis in den Wohnungen aussprechen, da dies in die Persönlichkeitsrechte der Mieter eingreift. Anbau und Besitz von Cannabis sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wobei auch hier besonderer Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gelegt werden muss, um Probleme zu vermeiden.
Für weitere Informationen zu gesetzlichen Regelungen in Bezug auf den Cannabiskonsum sowie die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, verweisen wir auf den Artikel von deutschesmietrecht.de.
Für Details zu der aktuellen Situation in Villingen-Schwenningen lesen Sie den Bericht auf suedkurier.de.