Villingen-Schwenningen

Junge Helfer an der Schule: Schnelle Hilfe bei Verletzungen!

In Brigach wurde an der Freien Schule ein Schulsanitätsdienst etabliert, der darauf abzielt, Schülern eine schnelle und kompetente Hilfe bei Verletzungen anzubieten. Diese Initiative wurde in einer Präsentation von Schulleiter Andreas Knecht, Willi Hils vom Rotkreuz-Ortsverein und Robin Vecchio von der Barmer Villingen-Schwenningen vorgestellt. Der Schulsanitätsdienst ermöglicht es Schülern, kleinere Schnitt- und Schürfwunden, Prellungen und Verstauchungen eigenständig zu versorgen.

Im Durchschnitt erleidet jeder elfte Schüler einen Schulunfall, was die Notwendigkeit eines solchen Dienstes unterstreicht. Fast alle Schüler ab Klassenstufe sieben haben sich zum Schulsanitäter ausbilden lassen, sodass insgesamt 41 Schülerinnen und Schüler bereitstehen, um im Notfall schnell zu helfen. Die Schulsanitäter haben einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und lernen wesentliche Maßnahmen zur Verletztenversorgung. Sie erhalten eine erweiterte Verbandstasche, die Pflaster, Verbände, Handschuhe, eine Rettungsdecke und Kühlpacks umfasst. Das Projekt Schulsanitäter existiert bereits seit rund 15 Jahren an anderen Schulen in St. Georgen.

Vorbereitung und Einsatz

Bereits jetzt sind zwölf Schulsanitäter jederzeit einsatzbereit. Die Initiative fördert nicht nur die schnelle Hilfe bei Verletzungen, sondern auch das Gespür der Schüler für gefährliche Situationen. Der Schulsanitätsdienst, wie auf suedkurier.de berichtet, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit an Schulen.

Darüber hinaus sollten Eltern über Haftungsansprüche informiert sein, wenn ihre Kinder im Schulsanitätsdienst mitarbeiten. Der gesetzliche Schutz für Ersthelfer:innen stellt sicher, dass sie keine Schadenersatzansprüche befürchten müssen, solange sie bestmögliche Hilfe geleistet oder sachgerecht gehandelt haben. Diese gesetzlichen Regelungen, wie auf asb-berlin.de dargestellt, gewährleisten, dass Ersthelfer:innen bei Fehlern straffrei bleiben, sofern sie ihr Möglichstes getan haben. Zudem sind sie in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei versichert, die für Personen- und Sachschäden während der Hilfeleistung aufkommt.

Um eine effektive Unterstützung während des Unterrichts zu garantieren, sollten mindestens zwei Schulsanitäter:innen im Bereitschaftsdienst sein. Ihre Dienstpläne werden mit der Schulleitung oder einer verantwortlichen Lehrkraft abgestimmt. Besondere Situationen wie Prüfungen und Klassenfahrten werden dabei berücksichtigt. Jeder Einsatz im Schulsanitätsdienst muss dokumentiert werden, damit alle Situationen und Maßnahmen nachvollzogen werden können. Schulen sind gesetzlich verpflichtet, alle Unfälle und Erkrankungen von Mitarbeitern und Schülern im Verbandbuch festzuhalten.