
Am 18. November 2024 kam es im Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen zu einem Vorfall, der die betroffenen Eltern in eine schwierige Lage brachte. Corinna Lerich-Pumplun fuhr mit ihrem zweijährigen Sohn wegen eines Pseudokrupp-Anfalls in die Notaufnahme. Um schnell Hilfe zu leisten, parkte sie kurzfristig vor dem Klinikum und überschritt dabei die zulässige Parkdauer von 15 Minuten um 41 Minuten. Dies führte zu einem Strafzettel über 30 Euro, obwohl zu diesem Zeitpunkt genügend Parkplätze zur Verfügung standen.
Nachdem sie Widerspruch eingelegt hatte, in dem sie erklärte, dass sie während der Behandlung ihres kranken Kindes auf dem Parkplatz bleiben musste, erhielt Lerich-Pumplun keine Antwort auf ihre E-Mail-Anfrage zur Kulanz. Stattdessen kam ein Mahnschreiben eines Anwaltsbüros über 106,44 Euro, das die Angelegenheit weiter verkomplizierte. Der Parkraumbetreiber, die Parkraum Management RPM GmbH, verwies sie an die Rechtsanwälte, da er keinen Einblick in laufende Mahnverfahren hat.
Ähnliche Erfahrungen
Ein weiterer Vater, Sebastian Aicher aus Königsheim, berichtete von ähnlichen Erfahrungen, nachdem er mit seinem Sohn wegen starker Bauchschmerzen ins Klinikum gefahren war. Auch ihm wurde ein Strafzettel über 30 Euro ausgestellt, weil er die Parkdauer überschritt. Lerich-Pumplun und Aicher kamen in Kontakt und entschieden sich, gemeinsam gegen die Strafzettel vorzugehen. Sie schafften es, die Mahngebühren von jeweils 76,44 Euro erlassen zu bekommen, mussten jedoch einen Nachweis über den Notfall erbringen.
Letztlich entschieden sich beide Familien, die Strafzettel zu zahlen, um einen größeren rechtlichen Streit zu vermeiden. Sie gaben an, in Zukunft das Schwarzwald-Baar-Klinikum zu meiden, da der Ärger um die Strafzettel zu präsent sei.
In einem weiteren Kontext hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich eine Entscheidung zu Parkverstößen auf Besucher- und Kundenparkplätzen getroffen. Demnach trifft den Halter eines Fahrzeugs eine sekundäre Darlegungslast, um nachzuweisen, dass er nicht der Fahrer war, was besonders bei Parkverstößen auf speziellen Parkplätzen von Bedeutung ist, wie die Rechtsanwaltskanzlei Wolfratshausen berichtete.