Aichach-Friedberg

Wahlvorbereitungen in Aichach-Friedberg: Briefwahl leicht gemacht!

Am 31. Januar 2025 teilen die Kommunen im Landkreis Aichach-Friedberg mit, dass die Wahlbenachrichtigungen für die bevorstehende Bundestagswahl in den Haushalten eintreffen. Die lokale Verwaltung bereitet sich intensiv auf die Wahl vor und setzt dabei einen besonderen Fokus auf die Briefwahl. Die Kommunen sind bestrebt, die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig zuzustellen, wobei der Zeitpunkt der Zustellung nicht nur von den Kommunen selbst abhängt.

Wähler können die Briefwahlunterlagen auch direkt persönlich bei der Gemeinde abholen. Ausgefüllte Stimmzettel können bequem in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Besonders wichtig ist die frühzeitige Beantragung der Wahlunterlagen durch Wähler, die im Ausland leben, um die Versandzeiten entsprechend zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung des Wahlrechts hervorgehoben, wie Augsburger Allgemeine berichtet.

Wahlberechtigung und Antragsverfahren für im Ausland lebende Deutsche

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag müssen wahlberechtigte Personen im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Deutsche, die außerhalb Deutschlands wohnen und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis selbst beantragen. Hierfür hat der Verordnungsgeber das Antragsformular angepasst, wie Bundeswahlleiterin mitteilt.

Es gibt zwei getrennte Formulare für folgende Fälle: Im ersten Fall müssen Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht für eine Wohnung registriert sind, nachgewiesen haben, dass sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben oder sich gewöhnlich dort aufgehalten haben. Anträge können per Post oder auch als Scan/Foto via Fax, E-Mail oder elektronisch an die zuständige Gemeindebehörde gesendet werden.

Im zweiten Fall müssen Deutsche, die nicht für eine Wohnung in Deutschland gemeldet sind und entweder nie oder nur vor Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben oder deren Aufenthalt mehr als 25 Jahre zurückliegt, persönlich mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sein. Für diesen Fall muss der Antrag im Original per Post an die zuständige Gemeindebehörde gesendet werden, während E-Mail oder Telefax nicht ausreichen.

Die Frist für die Antragstellung endet am 7. September 2025, sofern die Bundestagswahl am 28. September 2025 stattfindet. Bei einer vorgezogenen Wahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestimmt. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig an die Gemeindebehörde zu senden, wobei Anträge bereits jetzt eingereicht werden können.