
Die Überlastung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war ausschlaggebend dafür, dass der Attentäter von Aschaffenburg nicht im Jahr 2023 abgeschoben wurde. Ein Bericht von Welt legt offen, dass ein Abschiebeschreiben des BAMF an die zuständige Ausländerbehörde erst am 26. Juli 2023 verschickt wurde, obwohl der Asylantrag des afghanischen Attentäters Enamullah O. bereits am 19. Juni 2023 abgelehnt worden war. Aufgrund der verspäteten Mitteilung konnte die Frist für eine Rückführung nach Bulgarien, die am 3. August 2023 endete, nicht eingehalten werden.
Enamullah O. hätte gemäß dem europäischen Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben werden müssen, da er über dieses Land nach Deutschland eingereist war. Die Verzögerungen beim Versand der Abschlussmitteilung werden auf die hohe Arbeitsbelastung des BAMF im Jahr 2023 zurückgeführt. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Verfahrenszeiten ergriffen hat. So wird das BAMF personell verstärkt, mit der Einstellung von 1140 zusätzlichen Mitarbeitern im Jahr 2024.
Der Anschlag in Aschaffenburg
Der mutmaßliche Täter gilt als psychisch krank und griff in einem Park in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe mit einem Messer an. Bei dieser Tat wurden ein zwei Jahre alter Junge und ein 41 Jahre alter Passant, der helfen wollte, tödlich verletzt. Drei weitere Menschen erlitten Verletzungen.
Das Dublin-Verfahren, das eine wichtige Rolle in diesem Vorfall spielt, regelt die Zuständigkeit für Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten. Laut Informationen von BAMF dient dieses Verfahren dazu, die Prüfung von Asylanträgen auf einen einzigen Mitgliedstaat zu beschränken, bei dem der Antragsteller erstmals eingereist ist. Es gewährleistet, dass jeder Asylantrag nur einmal geprüft wird, um Sekundärwanderung innerhalb Europas zu steuern.