
In Oberhausen wurde am 12. März 2025 ein 46-jähriger Mann von der Polizei kontrolliert, als er alkoholisiert mit einem gestohlenen E-Scooter fuhr. Die Kontrolle erfolgte gegen 17.50 Uhr aufgrund eines ungültigen Versicherungskennzeichens. Der E-Scooter war zuvor in Augsburg entwendet worden. Ein Alkoholtest des Fahrers ergab einen Wert von über 0,5 Promille, was durch einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest bestätigt wurde. Die Polizei unterband die Weiterfahrt und sicherte den E-Scooter. Gegen den Mann wird nun wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Straßenverkehrsgesetz sowie wegen Diebstahls ermittelt, wie die Bayerische Polizei berichtete.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich ebenfalls am 12. März in Hochzoll, wo eine 66-jährigen Fahrer eines Kleintransporters nach einer Unfallflucht identifiziert wurde. Der Fahrer hatte in der Waxensteinstraße einen grauen Ford touchiert und sich anschließend entfernt. Eine 12-jährige Zeugin beobachtete den Vorfall und informierte ihren Vater, der die Polizei verständigte. Diese konnte den 66-Jährigen schnell als Unfallverursacher ausmachen. Auch hier laufen Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Weitere Vorfälle mit E-Scootern
In Göggingen fuhren in der Nacht zum 13. März 2025 zwei 18-Jährige alkoholisiert mit E-Scootern. Die Polizei führte gegen 03.30 Uhr eine Kontrolle durch und stellte fest, dass beide Atemalkoholtests über 0,4 Promille ergaben. Da für Fahranfänger unter 21 Jahren eine strikte 0,0 Promille-Grenze gilt, wird gegen die beiden jetzt wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz ermittelt.
Am gleichen Tag, dem 12. März, kam es in Lechhausen zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 25-jährige Autofahrerin mit einer 25-jährigen E-Scooter-Fahrerin kollidierte. Der Unfall ereignete sich gegen 14.30 Uhr, als die E-Scooter-Fahrerin als „Geisterfahrerin“ auf dem Radweg unterwegs war und dabei leicht verletzt wurde. Der Sachschaden wurde auf rund 2.000 Euro geschätzt. Für die Autofahrerin wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ermittelt, während die E-Scooter-Fahrerin eine Verwarnung erhält.
Für E-Scooter-Fahrer in Deutschland gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren müssen sich jedoch an ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille halten. Ab einem Wert von 1,1 Promille drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Nebenstrafen wie Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, wie bussgeldkatalog.org hervorhebt.