
Ein Mann aus Bayreuth wurde am Landgericht wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 7. Januar in der Bayreuther Innenstadt, wo der Angeklagte laut Anklage rassistische Parolen wie „Heil Hitler“, „scheiß Juden“ und „Ich bin eine Nazi“ rief. Diese Äußerungen fanden am Spätnachmittag zwischen einer Diskothek und einem ZOH statt. Passantinnen alarmierten die Polizei aufgrund seiner lautstarken Äußerungen.
Die Anklage wirft dem 34-jährigen Mann Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Zur Zeit des Vorfalls war er stark betrunken, was jedoch nicht zu einer Milderung des Urteils führte. Der Richter verhängte eine Haftstrafe gegen den Wiederholungstäter, um ein klares Zeichen gegen rechtsextreme Äußerungen zu setzen, wie [Kurier](https://www.kurier.de/inhalt.heil-hitler-rufe-richter-verhaengt-gefaengnisstrafe-gegen-wiederholungstaeter.7297e9f3-1d18-429d-b3bc-28cea7e33e21.html) berichtete.
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtlichen Grundlagen für die Anklage sind im Paragraphen 86a des Strafgesetzbuches verankert, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen regelt. In diesem Zusammenhang gibt es vier Typen von Organisationen, die unter § 86 fallen. Dazu gehören unter anderem verbotene Parteien und Vereinigungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, sowie ehemalige nationalsozialistische Organisationen und terroristische Gruppen.
In Deutschland gibt es strenge Vorschriften gegen die Verwendung von Symbolen und Parolen, die mit extremistischen Bewegungen in Verbindung stehen. Diese Gesetze sind darauf ausgelegt, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und dem Wiedererstarken extremistischer Ideologien entgegenzuwirken, wie [die-anwalts-kanzlei.de](https://www.die-anwalts-kanzlei.de/politisches-strafrecht/verwendung-von-kennzeichen-verfassungswidriger-organisationen/) ausführlich darlegt.