
Am 21. April 2025 wurde auf der Autobahn A8 eine verstärkte Überwachung bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen durchgeführt. Insgesamt sind fünf Abschnitte auf der A8 gekennzeichnet, in denen ein erhöhtes Risiko für Bußgelder oder Fahrverbote besteht. Laut [News.de](https://www.news.de/auto/856476696/mobile-blitzer-radarkontrolle-auf-der-autobahn-a8-aktuell-bei-perl-wo-wird-heute-heute-am-montag-21-04-2025-geblitzt/1/) gab es folgende Blitzerstandorte am heutigen Tag:
- Teisendorf (Landkreis Berchtesgadener Land, Bayern) – gemeldet um 18:58 Uhr, bestätigt um 19:10 Uhr
- Perl (Landkreis Merzig-Wadern, Saarland) – gemeldet um 13:36 Uhr, bestätigt um 18:47 Uhr
- Merklingen (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) – gemeldet um 17:55 Uhr, bestätigt um 19:08 Uhr
- Kirchheim unter Teck / Lindorf (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) – Tempolimit 10 km/h, gemeldet um 17:32 Uhr, bestätigt um 19:10 Uhr
- Ulm (Baden-Württemberg) – gemeldet um 16:06 Uhr, bestätigt um 19:10 Uhr
Die Bundespolizei ist kontinuierlich mit der Überwachung des Autobahnverkehrs beschäftigt und passt die Geschwindigkeitsmessungen entsprechend an. Unter den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle fällt die Geschwindigkeitsüberschreitung besonders ins Gewicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt spezifische Maßnahmen zur Ahndung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen und dem Überfahren von roten Ampeln fest.
Bußgelder und Regelungen
Wie [ADAC.de](https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/geschwindigkeitsueberschreitung/) berichtet, haben Geschwindigkeitsverstöße Konsequenzen in Form von Bußgeldern, Punkten und möglichen Fahrverboten. Es existiert ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, der die Folge von Geschwindigkeitsüberschreitungen normiert. Die Regelsätze variieren je nach Verstoß und Ort der Übertretung. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Bußgelder:
- Bis 10 km/h: 30 €
- 11 – 15 km/h: 50 €
- 16 – 20 km/h: 70 €
- 21 – 25 km/h: 115 € (1 Punkt)
- 26 – 30 km/h: 180 € (1 Monat Fahrverbot)
- 31 – 40 km/h: 260 € (2 Monate Fahrverbot)
- 41 – 50 km/h: 400 € (2 Monate Fahrverbot)
- 51 – 60 km/h: 560 € (2 Monate Fahrverbot)
- 61 – 70 km/h: 700 € (3 Monate Fahrverbot)
- Über 70 km/h: 800 € (3 Monate Fahrverbot)
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Bußgelder geringfügig niedriger, dennoch gilt auch hier eine strenge Regelung, um die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen.