
In der bayerischen Stadt Laufen hat sich dank einer umgesetzten Katzenschutzverordnung die Situation verwilderter Katzen deutlich verbessert. Laut einem Bericht von sn.at tendiert die Zahl verwilderter Katzen im Stadtgebiet gegen null, während im Tierheim Freilassing kaum noch Fundkatzen aus Laufen landen. Dies liegt daran, dass die meisten Fundkatzen gechippt sind und einem Besitzer zugeordnet werden können.
Christian Reiter, der Geschäftsleiter der Stadt Laufen, beschreibt, dass sich durch die Zusammenarbeit mit der Katzenhilfe Salzachtal ein anderes Bild von der Katzenproblematik ergeben hat. Durch die Katzenschutzverordnung hat sich das Leid der Katzen an bestimmten „Hotspots“ verringert. Rund ein Dutzend bayerische Städte und Gemeinden haben bereits das Beispiel von Laufen übernommen. In Kirchanschöring und Saaldorf-Surheim treten zum 1. Oktober neue Katzenschutzverordnungen in Kraft.
Katzenschutzverordnung und ihre Regelungen
Die Katzenschutzverordnungen bieten den Kommunen und Tierschützern mehr Handlungsspielraum im Umgang mit Streunerkatzen. Katzenhalter können aufgefordert werden, ihre Katzen kastrieren zu lassen und müssen das Betreten ihres Grundstücks dulden. Bei Uneinsichtigkeit droht ein Zwangsgeld, wobei bislang keine solchen Geldstrafen verhängt wurden. Katzenhalter hatten ein halbes Jahr Zeit, sich auf die neue Verordnung einzustellen. Die Katzenhilfe Salzachtal ist für die Umsetzung der Verordnung in Laufen zuständig und hat sich zum Ziel gesetzt, das Leid von Streunerkatzen zu mildern.
Die finanziellen Aspekte für Katzenhalter sind ebenfalls klar geregelt: Die Kosten für eine Kastration liegen zwischen 120 und 180 Euro, während die Mikrochip- oder Tätowierungskosten 30 Euro betragen. Die Registrierung der Tiere ist kostenlos. Zudem unterstützt die bayerische Regierung mit einem Zuschuss für Streunerkatzen. Die Katzenhilfe Salzachtal bietet 50 Gutscheine für kostenlose Kennzeichnung in Kirchanschöring an.
Laut Wikipedia verfolgt die Katzenschutzverordnung in Deutschland das Ziel, die Population freilebender, verwilderter Katzen zu verringern und die damit verbundenen Probleme zu lösen. Basierend auf § 13b des Tierschutzgesetzes wurden Regelungen getroffen, die Maßnahmen wie das Verbot oder die Einschränkung des unkontrollierten freien Auslaufs von fortpflanzungsfähigen Katzen vorsehen. Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Kastration ist für solche Tiere ebenfalls Pflicht, wobei Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.