
Am Donnerstagvormittag kam es in einer Arztpraxis in der Stadtfeldstraße in Deggendorf zu einem Vorfall, der für Aufregung sorgte. Ein 30-jähriger Mann stahl dort eine Methadonflasche aus einem Dosiergerät. Der Diebstahl ereignete sich gegen 11 Uhr, als der Täter die Flasche riss und versuchte, zu fliehen.
Eine Mitarbeiterin der Praxis versuchte, den Mann aufzuhalten, wobei sie verletzt wurde. Der Täter entkam zunächst, konnte jedoch kurze Zeit später von der Polizeiinspektion Deggendorf in der Nähe des Tatorts gestellt werden. Die Mitarbeiterin erlitt hierbei leichte Verletzungen. Der Beschuldigte wurde nach einer Blutentnahme aufgrund seines schlechten Allgemeinzustands in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht und muss sich jetzt wegen räuberischen Diebstahls verantworten. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizeistation Deggendorf geführt, wie die Passauer Neue Presse berichtete.
Rechtliche Einordnung des Vorfalls
Der Vorfall wirft die Frage auf, was räuberischer Diebstahl rechtlich bedeutet. Dieser ist ein eigenständiges Delikt, das gemäß § 252 StGB geahndet wird. Bei räuberischem Diebstahl wird Drohung oder Gewalt angewendet, um sich nach dem Diebstahl im Besitz des gestohlenen Gegenstandes zu halten. Das Strafmaß entspricht dem für Raub und sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. In minder schweren Fällen kann es jedoch auf sechs Monate reduziert werden.
Das Delikt ist schwerwiegend und erfordert eine kompetente Strafverteidigung, da die rechtlichen Folgen beträchtlich sein können. Bei einer Tat, die mit einer Waffe begangen wird, drohen dem Täter sogar mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe, und im Falle einer Todesfolge wird das Strafmaß auf mindestens zehn Jahre erhöht, wie Salzgitter Strafverteidiger erläuternd berichtet.