Dillingen an der Donau

Frühzeitige Förderung für Kita-Kinder: Neue Schuleingangsuntersuchung!

Ab Sommer 2024 wird im Landkreis Dillingen a.d. Donau eine reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) eingeführt. Dieses neue Konzept zielt darauf ab, eine frühzeitige Unterstützung für Kinder zu gewährleisten, die besondere Hilfe benötigen. Die Entscheidung über die flächendeckende Einführung der rSEU wurde im Juli 2018 vom Bayerischen Ministerrat getroffen.

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung sieht vor, dass der Zeitpunkt der Untersuchung um ein Jahr vorverlegt wird, sodass Kinder in der Regel zwischen vier und fünf Jahren alt sind. Diese Änderung wird von einem erweiterten Untersuchungsspektrum begleitet, das nun auch die Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten und visueller Wahrnehmung umfasst. Ziel der rSEU ist die Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen oder körperlichen Einschränkungen sowie die Einleitung geeigneter Fördermaßnahmen vor dem Schuleintritt.

Zukünftige Umsetzung der examinations

Die ersten Einladungen zur rSEU werden an die Eltern von Kindern versendet, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden. Diese Einladungen erfolgen rechtzeitig durch das Gesundheitsamt. Es ist zu beachten, dass die Umstellung auf den neuen Untersuchungszeitpunkt über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen wird, da ein doppelter Jahrgang bewältigt werden muss. Die Untersuchungen werden im Gesundheitsamt in Dillingen stattfinden. Ansprechpartner für Fragen sind Fachkräfte der Sozialmedizin sowie Schulärztinnen, welche telefonisch unter 09071 51 441 erreichbar sind.

Im Kontext der reformierten Schuleingangsuntersuchung hat sich auch der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur frühkindlichen Entwicklung weiterentwickelt. Der Fokus liegt nun verstärkt auf der Unterstützung beim Übergang vom Kindergarten zur Schule, wobei das Konzept der Schuleingangsuntersuchung gründlich überarbeitet wurde. Auch die Nachbarregion Landkreis Haßberge wird ab September 2024 auf die rSEU umschwenken, wobei die Versorgung der Vorschulkinder im Hinblick auf ihre Einschulung im Herbst 2025 priorisiert wird. Eltern werden persönlich angeschrieben und zur Untersuchung eingeladen. Diese Einladung beinhaltet einen QR-Code zur einfachen Terminvereinbarung.

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder, die im jeweiligen Zeitraum geboren sind, verpflichtend, unabhängig von Rückstellungen oder Einschulungs-Korridor. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verankert. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Gesundheitsamtes und des [Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit](https://www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung).