
Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Montagabend in Dillingen, als ein 43-jähriger Autofahrer einen geparkten Audi beschädigte und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Der Vorfall geschah gegen 17:50 Uhr in der Rudolf-Diesel-Straße, wie die Augsburger Allgemeine berichtete.
Glücklicherweise beobachteten mehrere Zeugen den Vorfall und machten ein Foto vom beschädigten Fahrzeug des 43-Jährigen. Die Polizei führte daraufhin eine Nahbereichsfahndung durch und konnte den Autofahrer in der Donaustraße anhalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann einen gefälschten Führerschein vorzeigte, was auf Urkundenfälschung hindeutet. Zudem besaß er keine gültige Fahrerlaubnis, was das Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Folge hatte. Im Zuge der Maßnahmen sicherten die Beamten den Fahrzeugschlüssel, um eine Weiterfahrt zu verhindern, und konfiszierten das gefälschte Dokument.
Rechtliche Konsequenzen für Fahren ohne Fahrerlaubnis
Der Vorfall erinnert an ein Urteil des Amtsgerichts Kleve, dass zuvor einen ähnlichen Fall behandelt hatte, wie strafrechtsiegen.de berichtet. Dort wurde ein Angeklagter wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde eine isolierte Sperre von 15 Monaten für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis angeordnet.
Das Gericht berücksichtigte in seinem Urteil das Geständnis des Angeklagten sowie dessen Therapie aufgrund von Alkoholproblemen und seine Vorstrafen bei der Urteilsfindung.