Erding

Grundsteuer-Schock: Erhöhungen treffen Eigentümer im Landkreis Erding!

Im Landkreis Erding herrscht Unmut unter den Eigentümern aufgrund gestiegener Grundsteuerbeträge. Die aktuellen Grundsteuerbescheide werden derzeit von Gemeinde zu Gemeinde versendet, wobei eine Umstellung vom bisherigen Wertmodell auf ein Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer vollzogen wurde.

Der Messbetrag wird nun mit dem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert. Ein Beispiel aus Taufkirchen zeigt, dass sich die Grundsteuer für ein Wohnhaus von 26,90 Euro auf 199,12 Euro erhöht hat. Auch die Nebengebäude haben einen erheblichen Sprung gemacht, von 23,62 Euro auf 485,64 Euro. Dies ist im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Hebesatzes von 320 auf 380 Prozent für das Jahr 2023 zu sehen.

Erhöhungen der Grundsteuer

Winfried Eckert aus Erding berichtet von einer drastischen Erhöhung seiner Grundsteuer von 42 Euro auf nun 447 Euro bei einem Hebesatz von 450. Ein Leser aus Oberding verzeichnete eine Erhöhung von 232 Euro auf 429 Euro, trotz gleichbleibendem Hebesatz von 250. Darüber hinaus meldete ein Bürger aus Fraunberg eine Steigerung um 189,25 Euro, was einer Erhöhung um 50 Prozent entspricht.

Das Finanzamt hat bereits Aufklärungsarbeit zur neuen Gesetzesreform geleistet. Amtsleiter Holger Raub betonte, dass das neue System gravierend vom vorherigen abweicht. Experten raten Eigentümern zur Überprüfung der Wohnflächen und der im Bescheid eingetragenen Werte. Fehler wie eine doppelte Angabe von Wohnflächen können zu erhöhten Beträgen führen. Bürger sollten bei Fehlern das Finanzamt kontaktieren. Bei einer Erhöhung des kommunalen Hebesatzes ist die Beschwerde an die Gemeinde zu richten.

Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer selbst unterliegt verschiedenen Regelungen, wie auf bayernportal.de beschrieben wird. So differenziert man zwischen der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und der Grundsteuer B für Grundstücke. Grundlage für die Steuerberechnung ist bei der Grundsteuer A der Ertragswert des Betriebs, während bei der Grundsteuer B die Flächen der Flurstücke, Gebäude und deren Nutzung maßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse der Grundstückseigentümer werden dabei nicht berücksichtigt.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten. Für die Grundsteuer A wird der Grundsteuerwert auf Basis des Reinertrags ermittelt, wobei letztlich der Hebesatz der Gemeinde zur Anwendung kommt. Bei der Grundsteuer B wird für den Grund und Boden sowie für Gebäude ebenfalls ein Äquivalenzbetrag ermittelt, der in die endgültige Grundsteuerberechnung einfließt. Zudem gibt es Regelungen zu möglichen Ermäßigungen, beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude oder den sozialen Wohnungsbau.

Änderungen am Grundbesitz müssen steuerpflichtige Eigentümer beim Finanzamt anzeigen. Dazu zählen unter anderem bauliche Veränderungen oder die Nutzung des Gebäudes für andere Zwecke.

Für weitere Informationen über die Grundsteuer und deren Berechnung besuchen Sie bitte die Berichte von Merkur und bayernportal.de.