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Conny zückt das Messer: Eskalation im WG-Streit in Erlangen!

Ein Streit zwischen Mitbewohnenden in Erlangen eskalierte am Dienstagabend in einem Mehrfamilienhaus in der Marienstraße. Laut einem Bericht von Nordbayern.de rief ein 44-jähriger Mann gegen 23.15 Uhr die Polizei und berichtete von einer Bedrohung durch seine alkoholisierte Mitbewohnerin.

Die 43-jährige Frau soll ihn mit einem Messer bedroht und außerdem mit einer Flasche geschlagen haben. Der Anrufer wartete am Hauseingang auf die Polizei, während die Frau sich noch in der Wohnung befand. Nach „gutem Zureden“ verließ die Frau schließlich unbewaffnet die Wohnung, woraufhin die Polizei sie festnahm. Der Mitbewohner erlitt leichte Verletzungen am Arm durch den Flaschenangriff. Die Frau stand unter Alkoholeinfluss; ein Vortest konnte jedoch nicht durchgeführt werden. Aufgrund ihres psychischen Ausnahmezustands wurde sie in eine Fachklinik gebracht. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung gegen die Frau ein.

Rechtliche Folgen der gefährlichen Körperverletzung

Wie anwalt.de berichtet, kann ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung unter Umständen durch einen Strafverteidiger zur Einstellung gebracht werden. Dies hätte den Vorteil, dass keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet und kein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt. Eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO ist möglich, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht. Zu den möglichen Verteidigungsstrategien gehören unter anderem der Nachweis fehlender Beweise oder Umstände, die keine Straftat begründen.

Eine erfolgreiche Einstellung des Strafverfahrens aufgrund gefährlicher Körperverletzung kann erreicht werden, was für die Beschuldigte von erheblichem Vorteil wäre.