Freising

Eching schafft neuen Wohnraum: Container für Obdachlose geplant!

In Eching wurde ein Standort für die Unterbringung von Obdachlosen gefunden. Die betroffenen Personen sollen in Wohncontainern leben, da aktuell 15 Obdachlose in einem maroden Gebäude an der Bahnhofstraße 3 untergebracht sind, das stark sanierungsbedürftig ist und keine ordnungsgemäßen Wohnverhältnisse bietet. Laut einem Bericht von Merkur wurde Geld in den Haushalt eingestellt, um die Lebensbedingungen dieser Personen zu verbessern. Bis zu 50 Obdachlose könnten künftig in den neuen Wohncontainern untergebracht werden.

Der geplante Standort befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand von Eching, wo der dritte Bauabschnitt der Kleingartenanlage entsteht. Der Bauausschuss hat mit einer Gegenstimme der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans zugestimmt. Der Bereich wird in ein Sondergebiet „Wohnen für Obdachlose“ umgewandelt. Gleichzeitig sind Anpassungen am vorgesehenen Parkplatz und den Kleingartenparzellen notwendig, die Anzahl der Kleingärten bleibt jedoch unverändert.

Vorteile des neuen Standortes

Der Standort der Wohncontainer bietet viele Vorteile, darunter die Nähe zu einem Kindergarten, einer Schule an der Danziger Straße und Einkaufsmöglichkeiten an der Schlesierstraße sowie eine gute Erreichbarkeit des Bahnhofs. Im Bauausschuss wurde auch über die Anzahl der Obdachlosen in der geplanten Unterkunft diskutiert. Bürgermeister Sebastian Thaler betonte, dass die Container für die Übergangszeit angemietet werden müssen, was nur geringfügig günstiger als der Kauf wäre.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbringung von Obdachlosen prescht voraus, da der Zustand (drohender) Obdachlosigkeit nicht nur ein soziales Problem darstellt, sondern auch eine potenzielle Störung der öffentlichen Sicherheit, wie in einem Bericht von Gesetze Bayern beschrieben. Gemeinden sind dazu verpflichtet, Sicherheitsrecht zu greifen, wenn sozialrechtliche Mittel nicht ausreichen und eine konkrete Gefährdung vorliegt. Sicherheits- und Polizeirecht sieht jedoch keine sozialen Hilfen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit vor.

Die Unterbringung in Obdachlosenunterkünften stellt keine Dauerlösung dar. Die Unterbringung dient lediglich der Sicherstellung von Leben und Gesundheit und nicht der wohnungsmäßigen Versorgung. Für Kostenübernahmen und dauerhafte Unterkünfte sind Jobcenter und Sozialhilfeträger verantwortlich. Hilfeberechtigte Personen können die Unterkunftskosten geltend machen, während die Gemeinden verschiedene Möglichkeiten zur Unterbringung in eigenen oder angemieteten Immobilien haben.