
Bayerische Kliniken setzen zunehmend auf ein neues Konzept, das den Patienten einen hotelähnlichen Aufenthalt bieten soll. In einer Zeit, in der viele Krankenhäuser finanziell unter Druck stehen, haben sich Komfortstationen als profitables Geschäftsmodell herausgestellt. So eröffneten beispielsweise im Januar 2025 im Klinikum Garmisch-Partenkirchen Komfortstationen, deren Übernachtungspreise zwischen 150 und 280 Euro liegen. Die Belegungsquote dieser Einrichtung war im Januar mit 87,7 % und im Februar mit 94,9 % überaus hoch, was die große Nachfrage nach diesen Angeboten unterstreicht. Projektleiter Marc Jung bezeichnete die Investition von acht Millionen Euro als lohnenswert, was bereits Delegationen anderer Krankenhäuser veranlasst hat, Interesse an ähnlichen Konzepten zu zeigen.
Ein weiteres Beispiel ist das Krankenhaus Agatharied, das seit 2023 zwei Komfortstationen mit insgesamt 44 Betten betreibt und ebenfalls eine hohe Nachfrage verzeichnet. Hier liegen die Übernachtungskosten bei bis zu 187 Euro pro Nacht. Immer mehr Patienten stellen höhere Anforderungen an Service und Komfort, wodurch die Nachfrage nach diesen Anlageformen erheblich steigt. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hat betont, dass Komfortstationen keinen Zugang zu medizinischen Leistungen benachteiligen. Darüber hinaus sind sie für viele Kliniken eine wichtige Einnahmequelle, da geschätzt 80 % der bayerischen Kliniken rote Zahlen schreiben. Die Erlöse aus diesen Komfortstationen helfen den Krankenhäusern, die stationäre Versorgung aufrechtzuerhalten, wie merkur.de berichtete.
Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung
Die Situation der Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist komplex und unterliegt diversen rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Bund erlässt entsprechende Bestimmungen zur Steuerung der stationären Angebotskapazitäten und zur Vergütung von Krankenhausleistungen, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Wichtige Rechtsgrundlagen für die stationäre Versorgung sind das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Die Verantwortung für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung liegt bei den Bundesländern, die Krankenhauspläne erstellen müssen. Diese Planung variiert zwischen den Bundesländern: Während einige sich auf allgemeine Rahmenvorgaben beschränken, haben andere detaillierte Vorgaben entwickelt.
Zusätzlich müssen die Landesbehörden mit Verbänden und Institutionen zusammenarbeiten, wobei betroffene Krankenhäuser ein Anhörungsrecht haben. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei den Bundesländern, die Regelungen zur Bettenanzahl im Krankenhausplan aufstellen können. Mit bpb.de wird erwähnt, dass die duale Finanzierung von Plankrankenhäusern durch den Staat und die Krankenkassen erfolgt. Die Umsetzung der Investitionsfinanzierungspflichten hängt zudem von der Haushaltslage und dem politischen Willen der Länder ab.