
Am 23. März 2025 ereignete sich in Ingolstadt ein schwerwiegender Vorfall im Straßenverkehr. Ein 50-jähriger Mann wurde beim Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss, mit über zwei Promille im Blut, von zwei Verkehrsteilnehmern gemeldet. Das Fahrzeug, ein grauer Audi, hatte zudem einen fehlenden rechten Vorderreifen und wurde auf der Felge bewegt.
Der Vorfall wurde der Polizei um 11:20 Uhr gemeldet. Der Mann stellte anschließend sein Auto auf dem Parkplatz eines Supermarkts ab. Bei der Kontrolle der Einsatzkräfte wurde eine Blutentnahme angeordnet, und der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, was möglicherweise auch den Entzug seiner Fahrerlaubnis zur Folge haben könnte. Die Ermittlungen zu den Umständen, unter denen der Reifen abgefahren wurde, laufen noch, wie pfaffenhofen-today.de berichtet.
Rechtslage bei Trunkenheit am Steuer
Die rechtlichen Konsequenzen für das Fahren unter Alkoholeinfluss können gravierend sein. Wie fachanwalt.de erklärt, variieren die Strafen je nach Promillewert. Bereits bei einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 ‰ müssen Fahrer mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Bei Wiederholungstätern erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld auf bis zu 1.500 Euro. Ab einem Wert von 1,1 ‰ kommen variable Strafen hinzu, die auch Freiheits- oder Geldstrafen umfassen können.
Zusätzlich sind für junge Fahrer und Fahranfänger strengere Regeln in Kraft: Bei einem Wert von 0,0 ‰ drohen bei Verstößen Sanktionen. Bei Alkoholwerten ab 1,6 ‰ ist mit einem Führerscheinentzug und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu rechnen. Bei sehr hohen Werten, wie über 3,0 ‰, kann es zu einer Schuldunfähigkeit kommen, während zwischen 2,0 und 2,9 ‰ die Schuld abhängig von der individuellen Konstitution bewertet wird.