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Hansa Rostock vor Duell gegen Ingolstadt: Aufstieg oder Abstieg?

Am Samstag spielt der FC Hansa Rostock gegen den FC Ingolstadt 04, wobei das Team dringend einen Sieg benötigt, um die Aufstiegschancen in der 3. Liga zu wahren. Laut NDR ist die Partie für Hansa Rostock von großer Bedeutung, da der Rückstand auf den Relegationsplatz aktuell bei neun Punkten und auf den direkten Aufstiegsplatz bei zehn Punkten liegt.

Die Ausgangslage ist angespannt, da sich die letzten zwei Wochen für Hansa Rostock als schwierig erwiesen haben. In einem Heimspiel gegen Dynamo Dresden kam es zu Ausschreitungen im Ostseestadion, trotz eines knappen 1:0-Siegs. Die Möglichkeit, dass das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe oder sogar ein Geisterspiel verhängt, schwebt über dem Verein. Zudem fiel ein geplantes Spiel gegen die SpVgg Unterhaching aufgrund eines unzureichenden Sicherheitskonzepts aus. Ein weiterer DFB-Prozess läuft wegen rassistischer Beleidigungen im U19-Spiel gegen Holstein Kiel.

Aktuelle Entwicklungen und wichtige Entscheidungen

Trainer Daniel Brinkmann sieht in diesen Spielausfällen einen klaren Wettbewerbsnachteil für sein Team. Die sportlichen Herausforderungen werden durch die Sperre von Mittelfeldspieler Nils Fröling aufgrund der fünften Gelben Karte zusätzlich verstärkt. Die Aufstellung für das bevorstehende Spiel gegen Ingolstadt könnte folgendermaßen aussehen: Hansa Rostock wird voraussichtlich mit Uphoff im Tor und einer Abwehrreihe aus Gebuhr, Pfanne und Rossipal antreten. Im Mittelfeld könnten Mejdr, Manu, Schuster und Ruschke spielen, während Lebeau, Harenbrock und Haugen den Sturm bilden.

Zusätzlich hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in einer Entscheidung bekanntgegeben, dass die Geldstrafe für Hansa Rostock aufgrund unsportlichen Verhaltens von 31.200 Euro auf 25.000 Euro reduziert wurde. Diese Entscheidung wurde nach dem Einspruch des Vereins fällig und ist Teil der Maßnahmen gegen Rassismus, wie dfb.de berichtet. Die Rostocker können bis zu 8.300 Euro der Geldstrafe für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden. Der Nachweis über die Verwendung dieser Mittel muss bis zum 30. September 2023 erbracht werden. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass ein Lichtenhagen-Banner, das von einem Fanclub stammt, keine diskriminierende Wirkung hatte, im Gegensatz zu anderen verurteilten Spruchbändern. Diese Entscheidung wurde nach Vorkommnissen während eines Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli, bei dem Banner gezeigt und pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden, getroffen.