Kitzingen

Betrunkener Fahrer stürzt mit Auto in den Main – Horror-Einsatz der Retter!

Am Freitagabend wurde ein Autofahrer in Kitzingen zum Akteur eines dramatischen Vorfalls, als er ungebremst mit seinem Fahrzeug in den Main fuhr und etwa zehn Meter vom Ufer versank. Fährmann Philipp Jäger, der zu diesem Zeitpunkt Dienst an der Mainfähre hatte, beobachtete den Vorfall und alarmierte umgehend die Leitstelle mit dem Stichwort „Pkw in Fluss“. Dies führte zu einem umfangreichen Hilfseinsatz, da unklar war, wie viele Personen sich im Fahrzeug befanden.

Bereits kurze Zeit später sah Jäger einen Mann im Wasser schwimmen, der erfolgreich ans Ufer gelangte und offenbar unverletzt war. Der Fährmann wickelte den durchnässten Mann in eine Decke ein, während die Feuerwehr, unter der Leitung von Kommandant Kilian Meusert, als erste Einsatzkraft vor Ort eintraf. Weitere Beteiligte umfassten den Rettungsdienst, Schnelleinsatzgruppen der Wasserwacht sowie Feuerwehren aus Stammheim und Volkach und das Kitzinger THW mit einer Bergeeinheit.

Alkoholisierung des Fahrers und weitere Maßnahmen

Der Autofahrer wies jedoch deutlichen Alkoholgeruch auf. Ein Vortest ergab über 1,1 Promille. Auf dem Weg ins Krankenhaus verhielt sich der Mann aggressiv und beschädigte den Rettungswagen. In der Folge wurde die Schifffahrt auf dem Main aufgrund der Situation gesperrt. Taucher sicherten das versunkene Fahrzeug, das später mit einem Bergefahrzeug des THW gehoben wurde. Obgleich das Auto äußerlich unbeschädigt war, wurde ein Totalschaden festgestellt.

Die Polizei hat gegen den 47-jährigen Fahrzeugführer Ermittlungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Sachbeschädigung eingeleitet. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Es ist bekannt, dass Alkohol am Steuer eine häufige Unfallursache im Straßenverkehr darstellt, weshalb diese Vorfälle ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben können. Laut Informationen von [Kanzlei Kuhagen](https://www.kanzleikuhagen.de/ratgeber/alkohol-am-steuer-was-ist-erlaubt) sind Maßnahmen wie Bußgelder, Führerscheinentzüge sowie gegebenenfalls Haftstrafen möglich.