Kitzingen

Hektik vor der Bundestagswahl: Kurzfristige Herausforderungen für Wähler!

In Vorbereitung auf die Bundestagswahl am 23. Februar 2024 stehen die Verantwortlichen im Landkreis Kitzingen vor der Herausforderung, die Briefwahl innerhalb eines verkürzten Zeitrahmens zu organisieren. Statt der üblichen sechs Wochen müssen die Mitarbeiter nun die Briefwahl in nur zwei Wochen abwickeln.

Die Parteien sind gefordert, bis zum 20. Januar ihre Wahlvorschläge bei der Kreiswahlleitung einzureichen. Der Kreiswahlausschuss wird bis zum 24. Januar über die Zulassung der Vorschläge entscheiden. Nach der Beschwerdefrist können die Stimmzettel in Druck gehen. Diese sollen in der Woche vom 3. bis 7. Februar geliefert werden, damit die Briefwahlunterlagen zeitnah an die Wähler versendet werden können.

Dringlichkeit und Herausforderungen für die Gemeinden

Diese verkürzten Fristen stellen eine große Herausforderung für die Mitarbeiter in den Gemeinden dar. Die Dringlichkeit ist auch Konstanten wie Kathrin Heinrich (Dettelbach) bewusst, die betont, dass die Stimmzettel schnell versendet werden müssen. Barbara Hummel (Marktbreit) berichtet von intensiven Vorbereitungen und Schulungen in ihrem Büro, während Christian Sturm (Wiesentheid) warnt, dass es für Briefwähler eng werden könnte.

Eine wesentliche Änderung für die Wähler ist, dass die Briefwahlanträge ab sofort online über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden können. Der Versand der Wahlunterlagen ins Ausland erfolgt per Luftpost und Kurierversand, wobei die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs beim Briefwähler selbst liegt.

Auch auf übergeordneter Ebene ist zu beachten, dass der verkürzte Briefwahlzeitraum aufgrund der vorgezogenen Neuwahl gilt. Die Bundestagswahl erlaubt den Wählern zwei Wege der Stimmabgabe: die Urnenwahl am Wahltag und die Briefwahl.

Wahlberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller beantragen, ausfüllen und zurücksenden. Der Antrag zur Briefwahl kann mündlich oder formlos schriftlich eingereicht werden und muss neben den persönlichen Daten auch die Wohnanschrift enthalten. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens zum 2. Februar versendet werden. Bei frühzeitiger Beantragung sollen die Briefwahlunterlagen bis spätestens 10. Februar versendet werden. Das letzte Einwurfdatum für den Wahlbrief ist der 20. Februar, wobei die Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeindebehörde vorliegen müssen.

Die Regelungen zur Briefwahl ermöglichen es den Wählern auch, am Wahltag selbst im Wahllokal zu wählen, solange sie ihren Wahlschein und einen Lichtbildausweis mitbringen. Seit der Einführung der Briefwahl im Jahr 1957 und der Vereinfachung im Jahr 2008 ist der Anteil der Briefwähler gestiegen. Bei der letzten Wahl 2021 machten sie 47,3% der Stimmen aus.