
Am Donnerstagnachmittag gegen 15:00 Uhr kam es in Kitzingen zu einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr zwischen einem 57-jährigen Fahrer eines Seat Ibiza und einem 64-jährigen Fahrer eines Daimler Chrysler. Der Vorfall ereignete sich in der Fischergasse, als der 64-Jährige den Seat überholte und anschließend vor diesem einscherte.
Nachdem beide Fahrzeuge an einer roten Ampel an der Kreuzung in Richtung Albertshofen anhielten, begann der 57-Jährige zu hupen, gestikulierte und machte beleidigende Gesten. Daraufhin stieg der 64-Jährige aus seinem Fahrzeug und näherte sich dem Seat Ibiza. Als der 57-Jährige versuchte, davonzufahren, stellte sich der 64-Jährige vor das Auto. Der Seat touchierte daraufhin den 64-Jährigen, der auf die Motorhaube fiel und zu Boden stürzte. Dieser erlitt dabei leichte Verletzungen, während am Fahrzeug kein Sachschaden entstand. Die Polizeiinspektion Kitzingen hat Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung aufgenommen, wie SW1 News berichtete.
Rechtliche Konsequenzen von Verkehrsunfällen
Verkehrsunfälle können, selbst bei leichter Fahrlässigkeit, schwerwiegende Folgen haben. Eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kann auch ohne Antrag des Geschädigten erfolgen. In solchen Fällen kann die Amtsanwaltschaft oder Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen. Ein Anwalt für Strafrecht könnte dabei die Verletzung der Sorgfaltspflicht sowie die Vorhersehbarkeit und Pflichtwidrigkeitszusammenhänge prüfen.
Die fahrlässige Körperverletzung kann laut Rechtsanwalt Rothholz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Es handelt sich hierbei um ein strafrechtliches Verfahren, nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Geldstrafen werden häufig verhängt, während Verfahrenseinstellungen je nach Verletzungsgrad möglich sind. Zudem kann ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten gemäß § 44 StGB verhängt werden, und die Kosten für einen Anwalt werden häufig von der Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen.