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Molotowcocktail-Attacke: Gericht verurteilt 47-Jährigen in Memmingen

Am Landgericht Memmingen wurde ein 47-Jähriger für den Wurf eines Molotowcocktails und mutwillige Zerstörungen verurteilt. Laut Merkur ereignete sich der Vorfall im September, als der Angeklagte den Molotowcocktail auf einen Balkon in Mindelheim warf und bereits mehrere Türen mit einer Axt und Kettensäge beschädigte. Er hatte die Polizei eigenständig informiert und den Wunsch geäußert, die Wohnung einer Familie in Brand zu setzen, mit der er im Streit lag.

Im Verlauf der Verhandlung gab der Angeklagte an, sich nicht genau an seine Aussagen zu erinnern und möglicherweise einen falschen Familiennamen verwendet zu haben. Er gab ebenfalls zu, dass er mit der Tat den Fluchtweg eines Mannes und dessen Freund abschneiden wollte, die zuvor in einen Angriff auf ihn verwickelt waren. Ein behandelnder Arzt aus dem Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren äußerte sich positiv über das Verhalten des Angeklagten. Der psychiatrische Gutachter Dr. Andreas Küthmann stellte fest, dass die Tat ein Symptom einer wahnhaften Störung sei, an der der Angeklagte leidet.

Gerichtliche Entscheidung und Folgen

Aufgrund der Einschätzung des Gutachters ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung legten Revision ein, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Der Verurteilte erklärte, dass er froh sei, therapeutische und medizinische Hilfe zu bekommen.

Die Berichterstattung zu psychiatrischen Gutachten und deren Einfluss auf Gerichtsurteile hat durch verschiedene hochkarätige Fälle, wie jenem von Gustl Mollath, an Bedeutung gewonnen. Mollath war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt und 2006 trotz einer Freisprechung aufgrund von Schuldunfähigkeit in den Maßregelvollzug eingewiesen worden. Der Verteidiger Gerhard Strate kritisierte die psychiatrischen Gutachten über Mollath, die als unzureichend und fehlerhaft angesehen werden. Die Diskussion über die Qualität solcher Gutachten steht im Vordergrund, da Fehler in psychiatrischen Bewertungen zu falschen Gerichtsurteilen führen können, wie auch Deutschlandfunk berichtete.