
Im Jahr 2024 wurden in Bayern täglich im Durchschnitt knapp fünf Messer-Delikte registriert, was insgesamt 1.813 Vorfälle umfasst, in denen Menschen mit Messern bedroht oder angegriffen wurden. Etwa 40 Prozent dieser Vorfälle waren Drohungen, ohne dass es zu körperlichen Angriffen kam. Von diesen Messer-Taten entfielen rund die Hälfte auf Situationen in der Öffentlichkeit. Dies berichtet [np-coburg.de](https://www.np-coburg.de/inhalt.zahlen-der-polizei-herrmann-2024-pro-tag-knapp-fuenf-messer-delikte-in-bayern.a18b0681-7036-4287-be37-0eda1b0e29dc.html), auf eine Häufigkeit von 14 Messer-Delikten pro 100.000 Einwohner. Im bundesweiten Vergleich steht Bayern dabei auf dem zweiten Platz, hinter Rheinland-Pfalz mit 13 und vor Brandenburg mit 31 Fällen. Berlin verzeichnet mit 93 Delikten pro 100.000 Einwohner die höchste Zahl.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann weist darauf hin, dass diese Zahlen auf ein sicheres Leben in Bayern hinweisen. Trotz der statistischen Lage wird die Zunahme von Messerbedrohungen und -angriffen ernst genommen. Dazu hat Herrmann das Landeskriminalamt mit der Erstellung eines Lagebildes zur Messerkriminalität beauftragt. Es wird geprüft, ob und wann die Einführung von Verbotszonen für das Mitführen von Messern sinnvoll wäre, wobei die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen bei den Gemeinden, Landratsämtern und Bezirksregierungen liegt.
Statistische Analyse und Handlungsbedarf
Wie [bayern.de](https://www.bayern.de/herrmann-haeufigkeit-von-messerangriffen-in-bayern-nach-rheinland-pfalz-deutschlandweit-am-geringsten/) berichtet, macht die Anzahl der Messerangriffe lediglich 1,4 Promille aller Straftaten in Bayern aus. In rund 40 Prozent der Fälle blieb es lediglich bei einer Bedrohung mit einem Messer. Herrmann hat die neueste Statistik veröffentlicht und betont, dass die gewonnenen Daten eine wichtige Grundlage für kriminalstrategische Entscheidungen schaffen sollen. Bayern hat zudem die Möglichkeit des Waffengesetzes genutzt, um die Zuständigkeit für die Ausweisung von Messerverbotszonen an regionale Behörden zu übertragen, die besser beurteilen können, ob solche Verordnungen in ihrem Bereich sinnvoll sind. Es gibt bereits zahlreiche Vorschriften, die das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen einschränken, wie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen im öffentlichen Nahverkehr des Münchener Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV).