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Mutter unter Verdacht: Lebensgefährliche Attacke auf ihre Tochter!

In der Gemeinschaftsunterkunft in Aschau, Landkreis Rosenheim, kam es am Mittwochabend, dem 7. Mai 2025, zu einem dramatischen Vorfall. Eine Frau mittleren Alters, ukrainische Staatsangehörige, steht unter dem Verdacht, ihre minderjährige Tochter während eines Streits mit einem gefährlichen Gegenstand verletzt zu haben. Laut der Polizei Bayern wurde der Vorfall am darauffolgenden Tag über den Notruf von einer weiteren Angehörigen gemeldet.

Die Verletzungen des Mädchens werden als erheblich eingestuft. Es musste in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden, wo es operativ versorgt und stationär aufgenommen wurde. Glücklicherweise besteht keine Lebensgefahr für die Tochter. Die Tatverdächtige wurde von der Polizeiinspektion Prien vorläufig festgenommen. Dabei wurde auch das vermeintliche Tatwerkzeug aus der Wohnung sichergestellt, wie [polizei.bayern.de](https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/084792/index.html) berichtet.

Ermittlungen und rechtliche Schritte

Die Ermittlungen wurden von Beamten des Kommissariats 1 der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim übernommen. Diese arbeiten eng mit dem Fachkommissariat 7 für Spurensicherung sowie dem Institut für Rechtsmedizin in München zusammen. Die Sachleitung obliegt der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim.

Ein Haftantrag gegen die Tatverdächtige wurde bereits gestellt und sie wurde dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Traunstein vorgeführt. Das Gericht erließ einen Haftbefehl wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Die gefährliche Körperverletzung ist in Deutschland gemäß § 224 StGB geregelt. Diese Qualifikation der Körperverletzung liegt jedoch nicht nur zwischen leichter und schwerer Körperverletzung, sondern umfasst auch zahlreiche Möglichkeiten der Tatbegehung, wie [juraforum.de](https://www.juraforum.de/lexikon/gefaehrliche-koerperverletzung) beschreibt. Den Opfern stehen zudem Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.