Neuburg-Schrobenhausen

Schlägerei in Neuburger Diskothek: Polizei sucht Zeugen!

In der Nacht zum Sonntag wurden die Beamten der Polizeiinspektion Neuburg zu einem Vorfall in einer Discothek in der Oskar-Wittmann-Straße gerufen. Laut einem Bericht der Augsburger Allgemeine ereignete sich der Vorfall gegen 5.45 Uhr. Drei Männer im Alter von 33 bis 46 Jahren, die aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stammen, waren an einer körperlichen Auseinandersetzung beteiligt.

Ein 46-Jähriger soll einen 28-jährigen Gast gewürgt haben, während beleidigende Äußerungen gegenüber einer 30-jährigen Frau aus Neuburg getätigt wurden. Die beteiligten Männer zeigten sich nach der Schlägerei aggressiv gegenüber den Polizeibeamten und verhielten sich auch vor dem Lokal aufbrausend. Zum Zeitpunkt des Vorfalls standen sie unter Alkoholeinfluss.

Polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungen

Aufgrund des aggressiven Verhaltens wurde die Polizei alarmiert. Den Männern wurde ein Alkotest verweigert, und ihre Personalien wurden zunächst nicht angegeben. Die Ermittlungen der Polizei richten sich nun wegen Körperverletzung, Beleidigung sowie Hausfriedensbruch. Zudem hat die Polizei um Zeugenaufruf gebeten und ist unter der Telefonnummer 08431/67110 erreichbar.

In einem anderen Kontext befasste sich ein Ratsuchender auf der Webseite Frag-Einen-Anwalt mit Fragen zu möglichen rechtlichen Folgen einer Schlägerei in einer Discothek. Dort wird empfohlen, auf einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei zu warten und sich nicht zur Sache zu äußern, um Selbstbelastung zu vermeiden. Sollte es zur Anklage kommen, sei es ratsam, einen Rechtsanwalt zur Akteneinsicht zu beauftragen.

Ein einfacher Fall von Körperverletzung gemäß § 223 StGB kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden; bei erstmaliger Auffälligkeit ist mit einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen zu rechnen.