Pfaffenhofen an der Ilm

Alkoholkontrolle in Hohenkammer: 29-Jähriger muss tief in die Tasche greifen!

In der Nacht zum 2. Februar 2025 wurde ein 29-Jähriger aus dem Gemeindegebiet von Pfaffenhofen an der Ilm in Hohenkammer von der Polizei gestoppt. Die Kontrolle fand gegen 0:25 Uhr auf der Freisinger Straße statt. Dabei gab es Hinweise auf den Verdacht von Alkohol am Steuer, was zu einem durchgeführten Atemtest führte. Dieser ergab einen Wert von über 0,5 Promille.

Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Mann erhält eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Die Konsequenzen für ihn sind ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei. Der Schlüssel des Fahrzeugs wurde an einen Beifahrer übergeben, der fahrtauglich war, um die Weiterfahrt zu sichern.

Alkoholkonsum und Promillegrenzen

Wie ADAC berichtet, stellt Alkohol am Steuer eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar und kann schwerwiegende Konsequenzen für den Führerschein haben. Die Promillegrenzen für Autofahrer sind klar geregelt:

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
  • 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit, strafbar bei Ausfallerscheinungen.
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
  • Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.

Die negativen Folgen bei Überschreitungen dieser Grenzen können nicht nur finanzielle Bußgelder beinhalten, sondern auch die Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminaren sowie den Verlust des Führerscheins.

Der Vorfall in Hohenkammer verdeutlicht die Wichtigkeit, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen, insbesondere im Straßenverkehr.