
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat kürzlich eine Satzung zur ersten Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 202 „An der Kornstraße in Niederscheyern“ erlassen. Der Beschluss wurde im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 16. Januar 2025 gefasst. Die Veränderungssperre gilt für einen Bereich, der unbeplante Grundstücke südlich und nördlich der Niederscheyerer Straße umfasst.
Der Geltungsbereich reicht von den Straßen Obere Wiesen und Sonnenhang im Osten bis zum westlichen Ende des Ortsteils Niederscheyern. Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung, datiert auf den 21. Januar 2025, in Kraft. Bürger können während der allgemeinen Dienststunden Einsicht in die Satzung im Stadtbauamt nehmen, welches sich am Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.06, befindet. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt der Satzung erteilt. Zudem wird auf mögliche Entschädigungsansprüche gemäß § 18 BauGB hingewiesen. Unterzeichnet wurde die Bekanntmachung von Florian Zimmermann, dem Stadtbaumeister.
Bauleitplanung in Pfaffenhofen
Zusätzlich beteiligt sich die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm an der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, wie pfaffenhofen.de berichtet. In der nächsten Sitzung des Stadtrates oder des Bauausschusses sollen die Bauleitpläne öffentlich ausgelegt werden. Die Stadt hat sich außerdem am Projekt „Bauleitpläne im Internet“ der Geodateninfrastruktur Bayern beteiligt, wodurch die Bebauungspläne online einsehbar sind, beispielsweise über den BayernAtlas.
Die grau hinterlegten Felder im BayernAtlas markieren die Bereiche mit aufgestellten Bebauungsplänen. Um Bebauungspläne einzusehen, ist es erforderlich, auf die entsprechenden Flächen zu klicken. Zudem sind PDF-Dateien mit Bebauungsplänen und relevanten Änderungen verfügbar. Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung und Steuerung der Bodennutzung im Stadtgebiet, während der Landschaftsplan als Element der Umweltvorsorge für das Gemeindegebiet erstellt wurde. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an den Bebauungsplänen mitzuwirken und Stellung zu nehmen.