
Im Landkreis Kelheim wurden zwei Geschäftsführer einer Estrichverlegefirma wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt. Das Urteil wurde am Landgericht Regensburg nach umfangreichen Ermittlungen des Zolls in Regensburg gefällt. In einem Zeitraum von fünf Jahren kam es zu insgesamt 60 Verstößen gegen die Sozialversicherungspflicht, bei denen die Angeklagten Arbeitnehmer nicht korrekt anmeldeten und Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abführten.
Zahlreiche Mitarbeiter waren gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet, was zu einem Gesamtschaden von knapp einer halben Million Euro führte. Beide Geschäftsführer zeigten sich während des Verfahrens geständig und entschuldigten sich vor Gericht. Der faktische Geschäftsführer erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der offizielle Geschäftsführer wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, ebenfalls auf Bewährung.
Betonung der Bedeutung von Kontrollen
Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, wies auf die Wichtigkeit der Ermittlungen hin und betonte die Notwendigkeit konsequenter Kontrollen gegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug. Dies sei entscheidend für den Schutz der Arbeitnehmer und die rechtmäßige Ausübung von Beschäftigungen.
Für detaillierte Berichte über diesen Fall verweisen wir auf die Berichterstattung von oberpfalz24.de und presseportal.de.