
Der Regensburger Zoll hat gegen die Geschäftsführer einer Estrichverlegefirma aus dem Landkreis Kelheim ermittelt. Der offizielle und der faktische Geschäftsführer wurden am Landgericht Regensburg wegen Sozialversicherungsbetrugs verurteilt. In einem Zeitraum von fünf Jahren wurden insgesamt 60 Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht festgestellt. Die Geschäftsführer hatten Arbeitnehmer nicht korrekt angemeldet und Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt. Zahlreiche Mitarbeiter waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Der entstandene soziale Schaden beträgt knapp eine halbe Million Euro.
Beide Geschäftsführer gestanden ihre Taten und entschuldigten sich vor Gericht. Der faktische Geschäftsführer erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der offizielle Geschäftsführer wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Gerhard Pylipp, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, betonte die Bedeutung der Bekämpfung von Sozialversicherungsbetrug für den Schutz der Arbeitnehmer, wie nachrichten-heute.net berichtete.
Weitere Vorfälle im Sicherheitsgewerbe
Ein weiterer Fall von Schwarzarbeit im Landkreis Regensburg betrifft einen Unternehmer, der einen Sicherheitsdienst betreibt. Er wurde vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt, nachdem er über 33 Monate mehrere Arbeitnehmer ohne korrekte Anmeldung bei der Krankenkasse beschäftigt hatte. Auch in diesem Fall wurden Löhne teilweise in bar ausbezahlt und Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt, was dem Unternehmer zu einer Ersparnis von rund 40.000 Euro führte. Die Verurteilung umfasst zudem die Zahlung der Verfahrenskosten sowie nachträglich festgestellter, vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.
Gerhard Pylipp bemerkte, dass Schwarzarbeit und die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl dem Staat als auch betroffenen Arbeitnehmern schadeten, da diese Ansprüche auf Sozialleistungen verlieren. Zudem gefährden solche Verstöße den fairen Wettbewerb und die Chancengleichheit. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kündigte ein konsequentes Vorgehen gegen Schwarzarbeit an, wie mittelbayerische.de berichtete.