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Trägerwechsel in Kirchseeon: Jobs gesichert für OGTS-Mitarbeiter!

In Kirchseeon steht ein Trägerwechsel für die Offene Ganztagsbetreuung (OGTS) an der örtlichen Grundschule an. Der bisherige Betreiber, die Stiftung St. Zeno, hatte betriebsbedingte Kündigungen in Aussicht gestellt, was zu Besorgnis unter den Mitarbeitern führte. Doch Bürgermeister Jan Paeplow (CSU) bestätigte, dass alle 30 Mitarbeiter der OGTS ihre Jobs behalten werden.

Der neue Träger, Socius e.V. aus Rosenheim, hat einem Betriebsübergang gemäß Paragraf 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugestimmt. Dies bedeutet, dass die Beschäftigungsverhältnisse für mindestens ein Jahr übernommen werden, mit der Möglichkeit, darüber hinaus zu planen. Während Unruhe wegen des abrupten Trägerwechsels herrschte, betonte Paeplow, dass das Einsparpotenzial bei der Organisation und Verwaltung liege, nicht beim Personal. Die Qualität der Betreuung soll somit nicht beeinträchtigt werden. Der neue Träger wird den Betrieb zum Schuljahr 2025/26 aufnehmen, wie Merkur.de berichtete.

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betriebsübergangs

Der Begriff des Betriebsübergangs, wie er in § 613a Abs. 1 BGB und der Richtlinie 2001/23/EG definiert ist, beschreibt den Fall, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Bei einer Kindertagesstätte sind die Bedingungen für einen solchen Übergang erfüllt, wenn eine hinreichend strukturierte und selbstständige Gesamtheit von Personen, wie etwa mindestens eine Leitung und vier Erzieherinnen, sowie notwendige Sachmittel vorhanden sind. Der neue Träger muss den Betrieb ohne Unterbrechung und Änderungen bei Beibehaltung des Betreuungsgebiets fortführen, wie auf kanzlei-moegelin.de erläutert wird.