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Kanzlerwahl: Merz im Überlebenskampf um die Mehrheit im Bundestag!

Am Dienstag, den 6. Mai 2025, wird CDU-Chef Friedrich Merz im Bundestag für das Amt des Bundeskanzlers kandidieren. Die Bildung einer neuen Bundesregierung, bestehend aus CDU, CSU und SPD, soll zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Die Koalition hat derzeit ein knapper Vorsprung von nur 12 Stimmen zur erforderlichen Kanzlermehrheit von 316 Stimmen, wie der-farang.com berichtet.

Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes. Dabei sind alle Mitglieder des Bundestags wahlberechtigt, und die Wahl wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten durchgeführt. Die künftigen Koalitionspartner verfügen insgesamt über 328 der 630 Sitze im Parlament, was eine absolute Mehrheit für die Wahl von Merz ermöglichen sollte. Sollte er am Dienstag nicht im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit erreichen, sieht das Verfahren einen zweiten Wahlgang innerhalb von 14 Tagen vor. Kommt es auch dort zu keiner Entscheidung, genügt im dritten Wahlgang eine relative Mehrheit, wie aus Informationen von rnd.de hervorgeht.

Details zum Wahlprozess

Der Bundestag hat seine konstituierende Sitzung spätestens 30 Tage nach der Wahl abzuhalten. Bei erfolgreicher Wahl wird Friedrich Merz vom Bundespräsidenten ernannt und leistet den Amtseid. Anschließend schlägt der Bundeskanzler die Bundesminister vor, die ebenfalls ernannt und vereidigt werden. Es gibt keine Begrenzung für die Amtszeiten des Bundeskanzlers, was eine Wiederwahl ermöglicht. Die Amtszeit ist an die Legislaturperiode des Bundestages, die vier Jahre beträgt, gekoppelt.

Bei den Vorbereitungen zur Wahl wird Bundestagspräsidentin Julia Klöckner eine entscheidende Rolle spielen.