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AfD im Visier: Überprüfung von Polizisten und drohende Konsequenzen!

Der Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, was weitreichende Konsequenzen für die Partei und deren Mitglieder im Staatsdienst zur Folge haben könnte. Nach Angaben von [Welt.de](https://www.welt.de/politik/deutschland/article256058502/Gesichert-rechtsextreme-Partei-AfD-Mitglieder-im-Staatsdienst-sollen-ueberprueft-werden-200-Polizisten-unter-Extremismusverdacht.html) prüfen mehrere Bundesländer die Maßnahmen gegen AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst. Hessen und Bayern haben bereits angekündigt, eine Überprüfung vorzunehmen. Hessens Innenminister Roman Poseck betont, dass es essenziell sei, dass Mitarbeiter für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert eine Prüfung der Konsequenzen der Einstufung für AfD-Mitglieder.

Insgesamt laufen in den Bundesländern derzeit mindestens 193 Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte, die des rechtsextremistischen Gedankenguts verdächtigt werden. Diese Zahl könnte sich jedoch als höher herausstellen, da nicht alle Bundesländer genaue Zahlen vorlegen konnten. Nordrhein-Westfalen und Berlin haben jeweils rund 80 Verfahren in Bearbeitung, können diese jedoch nicht genauer kategorisieren. Herrmann betont, dass extremistische Ansichten im Staatsdienst keinen Platz haben.

Unternehmen rechtliche Schritte

Die AfD wehrt sich juristisch gegen die Einstufung. Wie [ZDF.de](https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-klage-100.html) berichtet, hat die Partei Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die AfD Einsicht in das zugrundeliegende, über 1.100 Seiten lange Gutachten erhalten, das bislang geheim ist. Die Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) fasst die Einstufung in sieben Absätzen zusammen. Insbesondere wird der Volksbegriff der AfD, der ethnisch-abstammungsmäßige Aspekte betont, als zentral für die Einstufung angesehen.

Die Klage argumentiert, dass bloße Meinungsäußerungen nicht ausreichen, um als verfassungsfeindlich eingestuft zu werden. Parteichefin Alice Weidel kritisiert die Einstufung als „Geheimjustiz“ und sieht darin einen Verstoß gegen Demokratie und Rechtsstaat. Die Thematik rund um die AfD wird bereits auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven behandelt werden, wobei ein Vertreter des Verfassungsschutzes eingeladen werden soll.