
Ein schwerer Fall von sexuellem Kindesmissbrauch beschäftigt derzeit das Landgericht Traunstein. Ein 41-jähriger Mann aus Wasserburg wird beschuldigt, seine Tochter über mehrere Monate hinweg schwer missbraucht und vergewaltigt zu haben. Laut BGland24 wurde der für den 20. März 2025 anberaumte Prozess, der sich bereits seit dem 6. März 2025 hinzieht, aufgrund einer kurzfristigen Verhinderung einer Prozessbeteiligten abgesagt.
Die Vorwürfe gegen den Angeklagten beziehen sich auf mindestens sieben Übergriffe auf seine Tochter, die zum Zeitpunkt der Taten zwischen zehn und elf Jahre alt war. Die ersten Übergriffe fanden im Keller des Angeklagten statt. Das Mädchen, welches in den Berichten als Simone (Name geändert) bezeichnet wird, hatte zwei Jahre gebraucht, um sich jemandem anzuvertrauen. Am 2. Juni 2024 erstattete sie schließlich Anzeige bei der Polizei, nachdem sie einen Bericht über sexuellen Missbrauch im Fernsehen gesehen hatte, der sie dazu inspirierte, auszusprechen, was ihr widerfahren war.
Verfahrensverzögerung und Indirektes Geständnis
Ein neuer Gerichtstermin wird voraussichtlich im Sommer oder Spätsommer 2025 festgelegt. Der Angeklagte, der seit dem 11. Juli 2024 in Untersuchungshaft sitzt, hat über seine Verteidiger ein indirektes Geständnis abgelegt. Laut den Berichten von OVB Online zeigt der Angeklagte wenig Regung während der Verhandlung, nickt jedoch, als er die Hinweise der Vorsitzenden Richterin Jaqueline Aßbichler hört. Diese äußerte, dass das Kind psychisch angeschlagen sei und Suizidgedanken geäußert habe.
Die Richterin ermahnte den Angeklagten, geständig zu sein, um zu vermeiden, dass Simone erneut aussagen muss. Im Falle eines Geständnisses könnte die erwartete Freiheitsstrafe von acht Jahren auf vier bis fünf Jahre reduziert werden. Die ersten Übergriffe wurden durch das nahe Verhältnis während der Besuche, die Simone jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater verbrachte, begünstigt. Nach Vorfällen während dieser Besuche entwickelte Simone selbstverletzendes Verhalten und eine Schlafstörung, was die Mutter dazu veranlasste, das Jugendamt einzuschalten.