
In Weiden hat der Abriss des ehemaligen ‚Evangelischen Vereinshauses‘ begonnen. Ab Mitte Januar 2023 entkernte die Wilhelm Bauer GmbH & Co. KG, die als Generalübernehmer für die Kreuzer Wohnbau GmbH & Co. KG tätig ist, das Gebäude. Die Baggerarbeiten sind nun im Gange und sollen in Kürze in den vollständigen Abriss des Gebäudes übergehen.
Das ‚Vereinshaus‘ war früher ein beliebter Veranstaltungsort für kulturelle Events und Feste. Der geplante Neubau sieht einen exklusiven Wohnkomplex vor, der bis 2027 bezugsfertig sein soll. Die Vorplanungen für das Projekt haben bereits im Jahr 2021 begonnen, und die Baugenehmigung wurde im Oktober 2023 erteilt. Nach der Entkernung und der erforderlichen Asbestentsorgung wird das Gebäude bis zum Kellergeschoss abgerissen, dessen Abbau nach Sicherungsmaßnahmen erfolgen wird.
Neubesichtigung und Baufortschritte
Der Baufortschritt sieht vor, dass die Betonierung der Bodenplatte im Juni oder Juli 2025 beginnen wird, nachdem archäologische Untersuchungen des Baugrunds stattgefunden haben. Der Rohbau soll im ersten Quartal 2026 fertiggestellt werden, gefolgt vom Innenausbau. Der Neubau umfasst insgesamt 37 Eigentumswohnungen mit Flächen zwischen 60 und 130 m² sowie drei Gewerbeflächen. Zudem wird eine Tiefgarage mit Platz für etwa 74 Fahrräder erstellt, und ein Spielplatz für familienfreundliches Wohnen ist ebenfalls vorgesehen.
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Goethestraße, wobei keine Änderungen an der Verkehrsführung geplant sind. Das neue Gebäude wird nach KFW 40 EE und QNG Plus Standards gebaut, um Nachhaltigkeits- und Umweltansprüche zu erfüllen. Auch die Barrierefreiheit des Neubaus ist ein bedeutender Aspekt des Projekts. Die Goethestraße und ein Teil der Wolframstraße werden voraussichtlich bis Ende 2026 gesperrt sein, was zusätzliche Herausforderungen für die beteiligten Baufirmen mit sich bringt. Es gibt jedoch Hoffnung auf eine pragmatische Lösung für das benachbarte ‚Josefshaus‘.
Für Bauherren bietet die KfW bereits Optionen für klimafreundliche Neubauten. Wie die KfW berichtet, können unter bestimmten Voraussetzungen erste Liefer- oder Leistungsverträge sowie Kaufverträge bereits vor Antragstellung abgeschlossen werden, sofern die entsprechenden aufschiebenden Bedingungen vereinbart werden. Dies schließt jedoch Anpassungen der Verträge nachträglich aus, wodurch eine verlässliche Planung sichergestellt wird.