Weilheim-Schongau

Blitzer-Alarm: Heute in Weilheim flink und teuer erwischen!

Am 5. März 2025 wird in Weilheim in Oberbayern eine Radarkontrolle durchgeführt. Autofahrer sollten besonders aufmerksam sein, um nicht in eine Radarfalle zu tappen. Ein mobiler Blitzer steht in der Kaltenmoserstraße, wo ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Die Position des Blitzers wurde um 15:30 Uhr gemeldet. Die Verkehrsüberwachung zielt darauf ab, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu reduzieren, die eine häufige Unfallursache auf deutschen Straßen darstellen. Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und sogar Fahrverboten rechnen.

Die Regelungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen basieren auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie dem Bußgeldkatalog. Ein fester Bestandteil der StVO ist Paragraph 23, der das Betreiben oder Mitführen von Geräten zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen verbietet. Dazu zählen Radarwarner und Laserstörgeräte. Es ist jedoch nicht strafbar, Blitzer-Apps auf Handys zu nutzen, solange sie nicht während der Fahrt aktiviert sind, wie news.de berichtete.

Bußgeldkatalog und Strafen

Bei Geschwindigkeitsübertretungen verzeichnet der ADAC, dass es einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren gibt. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Bußgelder:

  • Bis 10 km/h: 30 €, keine Punkte
  • 11 – 15 km/h: 50 €, keine Punkte
  • 16 – 20 km/h: 70 €, keine Punkte
  • 21 – 25 km/h: 115 €, 1 Punkt
  • 26 – 30 km/h: 180 €, 1 Monat Fahrverbot
  • 31 – 40 km/h: 260 €, 1 Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h: 400 €, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h: 560 €, 2 Monate Fahrverbot
  • 61 – 70 km/h: 700 €, 3 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h: 800 €, 3 Monate Fahrverbot

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine ähnliche Regelung, in der Bußgelder und Punkte variieren. Fahrer, die innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h zu schnell fahren, müssen mit zusätzlichen Strafen rechnen. Oftmals erfahren sie erst durch einen Anhörungsbogen von einem Verstoß. Ein Bußgeldbescheid kann jedoch innerhalb von zwei Wochen angefochten werden, wie adac.de erklärt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt innerorts bei 50 km/h und außerorts bei 100 km/h für Pkw und Kfz bis 3,5 Tonnen, während auf bestimmten Straßen und Autobahnen eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt.