Weilheim-Schongau

Bürgerinitiative für Menagehaus gibt auf – Was kommt jetzt?

Die Bürgerinitiative „Für den Erhalt der Menagehaus-Zeile“ hat beschlossen, keine weiteren juristischen Schritte gegen die Entscheidung des Penzberger Stadtrats einzuleiten. Diese Entscheidung wurde am 5. März 2025 bekannt gegeben. Laut den BI-Sprechern Max Kapfer und Bärbel Bierling sind juristische Unwägbarkeiten und finanzielle Aspekte die ausschlaggebenden Gründe für diesen Schritt.

Der Penzberger Stadtrat hatte in seiner Sitzung im Februar das Bürgerbegehren zur Erhaltung des Menagehauses nach anwaltlicher Überprüfung mehrheitlich für unzulässig erklärt. Ein Hauptgrund für die Ablehnung war die nicht eindeutige Fragestellung des Bürgerbegehrens. Zuvor hatte die Bürgerinitiative rechtliche Schritte angedroht, sollte das Begehren abgelehnt werden.

Details zum Bürgerbegehren und Ablehnung

Nach den Plänen der Bayernwohnen GmbH soll das Menagehaus durch einen Neubau-Komplex ersetzt werden. Die Bürgerinitiative zieht ein negatives Resümee und übt Kritik am Stadtrat für die Ablehnung des Begehrens. Ein positives Urteil hätte einen Bürgerentscheid ermöglicht und mehr als 1.200 Bürgerinnen und Bürgern Mitspracherecht gegeben. Zudem äußert die BI Zweifel, ob die Stadträte, die im kommenden Jahr wiedergewählt werden, zur Belebung der Innenstadt beigetragen haben.

Zusätzlich kritisieren die Mitglieder der Initiative die Vereinigung der Einzelhändler „Pro Innenstadt“, die zunächst eine Veranstaltung zur Erhaltung des Menagehauses initiiert hatte, aber danach nicht mehr aktiv war. Trotz der Ablehnung hofft die Bürgerinitiative, dass der neue Bebauungsplan der Stadt einen Abriss des Menagehauses verhindern kann. Ein Beispiel, das die BI anführt, ist das Wohnhaus des Expressionisten Heinrich Campendonk in Sindelsdorf, das zwar umgestaltet, jedoch in seiner Substanz bewahrt wird.

Bereits vor der Entscheidung des Stadtrats hatte die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren für den Erhalt des Menagehauses angestrengt. Demnach wurden am 4. Februar 2025 insgesamt 1.233 Unterschriften eingereicht. Diese Zahl stellte laut der BI das Quorum von neun Prozent der wahlberechtigten Penzberger dar. Allerdings teilte die Stadtverwaltung mit, dass nur 1.128 der 1.256 Unterschriften gültig gewesen seien, was das erforderliche Quorum von 1.153 gültigen Unterschriften nicht erreichte. Ungültige Unterschriften resultierten aus verschiedenen Gründen, darunter, dass Unterzeichner keine EU-Bürger waren, nicht in Penzberg gemeldet waren oder doppelt unterschrieben hatten.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens wurde zudem als nicht konkret genug angesehen, insbesondere hinsichtlich der nicht namentlich genannten historischen Gebäude. In dieser Situation plant die Bürgerinitiative, Widerspruch gegen die Entscheidung der Stadt einzulegen.