BerlinBlaulichtSpandau

Blaulicht-Alarm in Berlin: Autofahrer nutzt illegalen Einsatztrick!

Ein 40-jähriger Autofahrer sorgte am 8. Januar 2025 in Berlin-Spandau für Aufregung, als er mit einem falschen Blaulicht unterwegs war. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit und fiel damit Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf. Nachdem er das Blaulicht am Magistratsweg ausgeschaltet und ins Fahrzeuginnere genommen hatte, stoppte die Polizei das Fahrzeug an der Maulbeerallee Ecke Leubnitzer Weg.

Der Fahrer gab später an, sich einen Spaß erlaubt zu haben. Die Polizei leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein. Er sieht sich dem Vorwurf der Amtsanmaßung und der missbräuchlichen Verwendung eines blauen Blinklichts ausgesetzt, wie t-online.de berichtete.

Rechtliche Konsequenzen der Amtsanmaßung

Die Rechtslage zur Amtsanmaßung ist klar definiert. Laut anwalt-strafrecht.berlin wird Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Geschütztes Rechtsgut ist dabei die Autorität des Staates und seiner Behörden. Das unbefugte Inanspruchnehmen öffentlicher Aufgaben gefährdet dieses Rechtsgut.

Für eine Amtsanmaßung ist erforderlich, dass sich eine Person als Inhaber eines öffentlichen Amtes ausgibt und Handlungen vornimmt, die den Anschein einer Amtshandlung erwecken. Ein Beispiel dafür wäre die Verkehr geregelt durch eine Person, die sich als Polizist ausgibt. Der Einsatz eines Blaulichts auf einem privaten Fahrzeug kann ebenfalls als Amtsanmaßung gewertet werden, sofern hoheitliches Handeln erweckt wird.