
Im Ausflugslokal „Herkules-Terrassen“ am Kasseler Bergpark dürfen derzeit keine alkoholischen Getränke angeboten werden. Betreiber Karsten Lichtenberg hat bislang keine behördliche Schankerlaubnis für den Verkauf von Alkohol erhalten. Die „Herkules-Terrassen“ haben seit Februar wieder geöffnet, nachdem ein Betreiberwechsel stattgefunden hat. Während viele Gäste die angebotenen Kaffee- und Kuchenspezialitäten genießen, müssen einige Besucher auf alkoholische Getränke verzichten.
Lichtenberg erwartet täglich die Genehmigung von der Stadt Kassel und erklärt, dass bürokratische Hürden den Prozess verlangsamen. Die Stadt Kassel verlangt für den Alkoholausschank bei neuen Betrieben höhere Anforderungen. Vor dem Betriebsstart sind verschiedene Unterlagen notwendig, darunter Führungszeugnisse und Bescheinigungen vom Finanzamt. Lichtenberg hatte bereits im Januar die erforderlichen Unterlagen eingereicht, doch einige Bescheinigungen mussten online beantragt werden, was zu Verzögerungen führte. Zudem bemängelt er, dass Rückmeldungen von den zuständigen Stellen oft erst Wochen später erfolgen.
Bürokratische Hürden
Eine personalisierte Gewerberegisterauskunft wurde ihm zwar zugestellt, doch die Stadt Kassel akzeptiert nur eine direkte Übermittlung von der ausstellenden Behörde. Zuletzt teilte die Stadt mit, dass die Unterlagen für die Ausschank-Konzession noch nicht vollständig vorliegen. Lichtenberg wartet darauf, dass er alkoholische Getränke servieren darf, insbesondere da eine geschlossene Festgesellschaft für Ende April angemeldet ist.
Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Schankerlaubnis notwendig, wie [verwaltungsportal.hessen.de](https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8998827) berichtet. Diese Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn alkoholische Getränke als Nebenleistung in anderen Gewerbebetrieben angeboten werden. Darüber hinaus können zeitlich befristete Schankerlaubnissen beantragt werden, die für einen bestimmten Zeitraum gelten. Eine spezielle Erlaubnis ist außerdem erforderlich für anlassgebundenen Ausschank, beispielsweise bei Stadtfesten oder Kirmessen.