
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Bussonderfahrstreifen auf der Straße Unter den Linden bestehen bleibt. Diese Entscheidung, die im Rahmen eines Eilverfahrens getroffen wurde, bezieht sich auf die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2024, die Sonderfahrstreifen für Linienbusse erlaubt.
Im März 2023 hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Fahrbahnquerschnitt auf der Straße Unter den Linden neu aufgeteilt. Dabei wurde eine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr entfernt und stattdessen ein neuer Radweg eingerichtet. Der Eilantrag eines Antragsstellers, der auf Staus im Autoverkehr hinwies, wurde abgewiesen. Der Antragsteller argumentierte, dass der Kfz-Verkehr auf der nun einzigen Fahrspur staut, während die Busspur meist unbelegt ist. Er schlug vor, Busse und Radverkehr eine Spur teilen zu lassen.
Rechtmäßigkeit des Bussonderfahrstreifens
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte die Einrichtung des Bussonderfahrstreifens für rechtmäßig. Die Grundlage dieser Entscheidung liegt in der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung sowie den Voraussetzungen für die Einrichtung des Bussonderfahrstreifens: Verbesserung des Umweltschutzes, Berücksichtigung der Verkehrsleichtigkeit und Sicherheit. Zudem wird davon ausgegangen, dass die neue U-Bahn-Linie zu einem Rückgang der Straßennutzung führen wird. Auch die Senatsverwaltung prognostizierte, dass eine mehrspurige Führung des motorisierten Individualverkehrs nicht notwendig sei.
Der Bussonderfahrstreifen soll dazu dienen, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu machen und CO2-Emissionen zu reduzieren. Des Weiteren schützt dieser spezielle Fahrstreifen Radfahrer durch die Schaffung einer separaten Fahrfläche. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden. Der Beschluss der 11. Kammer datiert auf den 14. März 2025 (VG 11 L 767/24), wie berlin.de berichtete.
Für weitere Informationen über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bezüglich des Bussonderfahrstreifens auf der Straße Unter den Linden, siehe auch berlin-live.de.