BerlinFeuerwehrMitte

Chaos in Kreuzberg: Mann belästigt Zeltbewohner und verletzt sie!

In der Nacht zu Samstag, gegen 2 Uhr, wurde ein Campingzelt am Paul-Lincke-Ufer in Berlin-Kreuzberg von einem Unbekannten bereits in Brand gesetzt, als sich zwei Männer darin aufhielten. Laut den Berichten von rbb24 hatte der Täter ein Feuerzeug ins Zelt gehalten, jedoch entzündete sich das Zelt nicht.

Die beiden Männer, im Alter von 26 und 30 Jahren, konfrontierten den Angreifer, der daraufhin den 30-Jährigen angriff und ihm Verletzungen im Gesicht und am Rücken zufügte. Der Täter flüchtete anschließend und beschädigte dabei zwei in der Nähe stehende Fahrzeuge mit einem Gegenstand. Alarmierte Polizeieinsatzkräfte suchten zwar in der Umgebung, konnten den Täter jedoch nicht ausfindig machen.

Ermittlungen und rechtliche Aspekte

Die Polizei hat Ermittlungen wegen versuchter schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung aufgenommen. Die Straftat fällt unter die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB), das in den Paragrafen 306 bis 306d verschiedene Arten der Brandstiftung unterscheidet, wie die-anwalts-kanzlei.de erklärt.

Demnach umfasst Brandstiftung das Inbrandsetzen einer Sache, sodass sie auch nach Entfernen des Zündstoffs weiterbrennt. Die Strafen für Brandstiftung variieren je nach Schwere der Tat und können Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren für einfache Brandstiftung bis hin zu lebenslangen Haftstrafen für Brandstiftung mit Todesfolge vorsehen.