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Ehemalige RAF-Terroristin Klette vor Gericht: Millionenraub und Mordversuch!

Die Staatsanwaltschaft Verden hat Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. Ihr werden gravierende Vorwürfe gemacht, darunter versuchter Mord, versuchter und vollendeter schwerer Raub sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz. Klette, die am 26. Februar in Berlin festgenommen wurde, soll zusammen mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, die sich noch auf der Flucht befinden, zwischen 1999 und 2016 zahlreiche Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begangen haben. In dieser Zeit erbeutete die Bande mehr als 2,7 Millionen Euro, wie Radio Hochstift berichtete.

Die Anklage umfasst eine Übersicht der Taten, darunter ein Überfall am 30. Juli 1999 in Duisburg, bei dem 1 Million Mark erbeutet wurde, sowie mehrere weitere Überfälle, bei denen unterschiedliche Beträge entwendet wurden. Besonders auffällig war ein versuchter Mord während eines Überfalls auf einen Geldtransporter in Stuhr im Jahr 2015, bei dem geschossen wurde. Das Landgericht Verden wird nun entscheiden müssen, ob die Anklage in vollem Umfang zugelassen wird, so die Informationen von Tagesschau.

Ermittlungen und Hintergründe

Die Ermittlungen gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen erstrecken sich über viele Jahre. Laut den Ermittlern hatten die Taten keinen terroristischen Hintergrund. Bei der Festnahme von Klette wurden in ihrem Wohnhaus eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate sichergestellt. Bei der Anklage wird auch auf Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz eingegangen.

Die Verteidigung von Klette äußerte bereits Bedenken gegen die Anklage und wies auf Mängel hin, insbesondere beim Vorwurf des versuchten Mordes. Neben der Staatsanwaltschaft ermittelt auch die Bundesanwaltschaft gegen Klette, Garweg und Staub aufgrund des Verdachts auf Beteiligung an Terroranschlägen. Diese Ermittlungen beziehen sich auf versuchten Mord in zwei Fällen sowie auf drei Sprengstoffanschläge der RAF zwischen 1990 und 1993. Die Mitgliedschaft in der RAF selbst ist allerdings verjährt, da die Gruppe sich 1998 für aufgelöst erklärte und für mehr als 30 Todesfälle verantwortlich zeichnete.