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Ehrenamt gesucht: Potsdam braucht dringend Richter für Sozialgerichte!

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und das Sozialgericht Potsdam suchen aktuell ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die nächste Amtsperiode. Dies wurde auf der Webseite der Stadt Potsdam bekanntgegeben. Angesprochen sind interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Potsdam, die in den Bereichen Sozialhilfe, Eingliederungshilferecht sowie Asylbewerberleistungsgesetz tätig werden möchten.

Die Amtszeit für das Landessozialgericht beginnt am 1. Oktober oder 1. November 2025, während das Sozialgericht Potsdam seine ehrenamtlichen Richter ab dem 1. November 2025 einsetzen möchte. Die ehrenamtlichen Richter wirken aktiv bei mündlichen Verhandlungen und Urteilsfindungen mit. Sie besitzen die gleichen Rechte wie Berufsrichter und haben ein gleiches Stimmrecht.

Voraussetzungen und Bewerbungsprozess

Für die Ernennung als ehrenamtlicher Richter sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Dazu zählen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Wohn- oder Betriebssitz oder Beschäftigungsort in Potsdam
  • Vollendung des 25. Lebensjahres für das Sozialgericht und 30. Lebensjahr für das Landessozialgericht zum Amtsbeginn

Es gibt jedoch auch Ausschlusskriterien, die potenzielle Bewerberinnen und Bewerber betreffen. Personen, die auf Grund eines Richterspruchs nicht in der Lage sind, öffentliche Ämter zu bekleiden, sowie Personen, die wegen vorsätzlicher Taten zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Auch Mitglieder von Landtagen oder Bundestag, Angestellte der Landeshauptstadt Potsdam, Berufsrichter sowie Mitglieder der Vorstände der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit dürfen sich nicht bewerben.

Die Stadt Potsdam wird Vorschlagslisten mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Bewerbungen sind bis zum 15. April 2025 schriftlich an die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherung, zu richten. Alternativ steht Interessierten die Möglichkeit offen, sich per E-Mail unter recht-versicherungen@rathaus.potsdam.de zu bewerben. Weitere Informationen sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite www.potsdam.de/ehrenamtliches-richteramt-sozialgerichtsbarkeit zu finden.

Die umfassende Rolle der ehrenamtlichen Richter ist ein wesentlicher Bestandteil der Sozialgerichtsbarkeit, wie auch auf der Webseite der Brandenburger Sozialgerichtsbarkeit ausführlich erklärt wird. Diese Richter tragen nicht nur zur Entscheidungsfindung bei, sondern sollen auch bestimmten Personengruppen angehören, die von den jeweiligen Sachgebieten betroffen sind. Bei Sozialversicherungsangelegenheiten beispielsweise sollen sowohl eine ehrenamtliche Richterin/ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis der Versicherten als auch der Arbeitgeber mitwirken. Die Berufung erfolgt für eine Dauer von fünf Jahren, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen gemäß §§ 12-23 Sozialgerichtsgesetz. Weitere Details sind auf sozialgerichtsbarkeit.brandenburg.de verfügbar.