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Ein Jahr Cannabis-Legalisierung: Streit um Kontrollen und Jungenschutz in Berlin

Ein Jahr nach der Cannabis-Freigabe in Berlin gibt es weiterhin Streit zwischen Befürwortern und Kritikern. Wie rbb24 berichtete, hat Deborah Reich, Vorstandsvorsitzende von „Tom Hemp’s“, verkündet, dass am 14. März eine Anbauerlaubnis erteilt wurde. „Tom Hemp’s“ ist eine von fünf genehmigten Cannabis-Anbauvereinigungen in Berlin, während 21 weitere Anträge in Bearbeitung sind. Ein Gebäude in Lichtenberg wurde angemietet, um auf 700 Quadratmetern Cannabis anzubauen, wobei der Anbau Anfang Mai beginnen soll.

Der Antragsprozess gestaltete sich als aufwändig, mit über 150 Seiten an Formularen, die auch Jugendschutz- und Gesundheitskonzepte beinhalteten. Anbauvereinigungen müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Kindertagesstätten, Jugendclubs oder Spielplätzen entfernt sein. Bezirksämter haben Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeiten für Kontrollen geäußert, insbesondere im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, wo bisher keine Kontrollen stattgefunden haben. Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) erkennt Probleme an und hofft auf Klärung durch eine Verwaltungsreform.

Steigender Konsum und Herausforderungen für die Justiz

Ärzte berichten von steigendem Cannabis-Konsum. Facharzt Felix Betzler warnt vor sinkendem Problembewusstsein gegenüber den möglichen Risiken. Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel äußert sich kritisch dazu, dass der Schwarzmarkt nicht zurückgedrängt werden konnte. Justizsenatorin Felor Badenberg berichtet von einer Zusatzbelastung der Justiz durch die Amnestieregelung für Altfälle.

Die CDU fordert eine Rücknahme der Teil-Legalisierung und bezeichnet sie als Fehler, der langfristig Schaden zufügen könnte. Gesundheitssenatorin Czyborra warnt hingegen vor einer zu schnellen Abschaffung des Gesetzes und betont die Notwendigkeit, diesem eine Chance zu geben. Deborah Reich sieht eine Rücknahme des Gesetzes als Katastrophe für Investoren und das Projekt.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ermöglicht seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene zum Eigenkonsum. Zudem ist ab dem 1. Juli 2024 gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, wie berlin.de berichtet. Das Ziel des Gesetzes umfasst die Verbesserung des Gesundheitsschutzes, die Stärkung der cannabisbezogenen Aufklärung und Prävention, den Kinder- und Jugendschutz sowie die Eindämmung der organisierten Drogenkriminalität.